Gebrauchsanweisung
5 Konstanzprüfung für die Bildgebung mittels Fernröntgen
1 Mindestauflösung: 2,5 lp/mm
2 Mindestkontrast: 1 der 4 Elemente
•
Linienpaarauflösung
Das visuelle Auflösungsvermögen wird mit Hilfe Linienpaarmustern
hoher Auflösung geprüft. Das Monitorbild der Prüfaufnahme muss
eine Mindestauflösung von 2,5 Linienpaaren/mm aufweisen (deutlich
sichtbare separate Linien).
•
Niedrige Kontrastauflösung
Der Mindestkontrast wird mit Hilfe von kontrastarmen Elementen
bestimmt. Mindestens eines der vier kontrastarmen Elemente muss im
Monitorbild der Fernröntgen-Prüfaufnahme sichtbar sein.
HINWEIS
Sie können die Prüfergebnisse in dem Formular am Ende dieser
Gebrauchsanweisung notieren.
Extraorale Konstanzprüfung
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