12. HYDRAULIKPLAN
(SCHEMATISCH)
Die Gewährleistung für diese Maschine beträgt 12 Monate. Für die nachfolgend aufgeführten
Verschleißteile wird nur Gewährleistung übernommen, wenn der Verschleiß nicht betriebsbedingt ist.
Verschleißteile sind Teile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Maschinen einer betriebsbedingten
Abnutzung unterliegen. Die Verschleißzeit ist nicht einheitlich definierbar, sie differiert nach der
Einsatzintensität. Die Verschleißteile sind gerätespezifisch entsprechend der Betriebsanleitung des
Herstellers zu warten, einzustellen und ggf. auszutauschen.
Ein betriebsbedingter Verschleiß bedingt keine Mängelansprüche.
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