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Allgemeine Sicherheitshinweise; Grundsatz Bestimmungsgemäße Verwendung - Lissmac Nextec Trencher DT 60 Betriebsanleitung

Fugenschneider
Inhaltsverzeichnis

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2. ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE

2.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
12/96
Der Hersteller und Zulieferer übernimmt keine Haftung bei falscher oder nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung. Jede Veränderung an der Maschine, die nicht vom Hersteller durchgeführt wurde ist
verboten. Veränderungen durch An- oder Umbauten am Fugenschneider bedürfen der schriftlichen
Genehmigung des Herstellers.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Die Maschine ist nur in technisch in einwandfreien Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung. Insbesondere Störungen, die die
Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen).
Der LISSMAC Fugenschneider gehört zu den Bodentrennschleifer und ist ausschließlich zum
Schneiden mit Wasser von Fugen in Beton oder Asphalt bestimmt. Das Schneiden umfasst
Sägeblätter und darf nur zum Schneiden am Boden betrieben werden. Der Fugenschneider darf nur
von einer Person bedient werden. Der Bediener hat sich solange die Maschine läuft auf dem Fahrersitz
des Fugenschneiders zu befinden. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsanleitung.
Vorhersehbare Fehlanwendungen / nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
Das Schneiden ohne Sägeblatt Schutzhaube
Das Schneiden ohne Wasser
Das Schneiden an stark abschüssigen Stellen
Das Schneiden von engen Radien
Das Schneiden von Holz, Kunststoffen oder Metall
(außer Bewehrung oder Armierung in Beton)
Bauliche Veränderungen, welche die Sicherheit oder die Art der Ausführung des Fugenschneiders
verändern

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