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Parkside PAS 2800 A1 Bedienungs- Und Sicherheitshinweise Seite 19

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Sie das Recht, das entsprechende
Altgerät an Ihren Händler
zurückzugeben. Händler von
Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens
400 qm sowie Lebensmittelhändler
mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 800 qm, die
regelmäßig Elektro- und
Elektronikgeräte verkaufen, sind
außerdem verpflichtet, Altgeräte
unentgeltlich zurückzunehmen, auch
ohne, dass ein Neugerät gekauft
wird, wenn die Altgeräte in keiner
Abmessung größer sind als 25 cm.
Informieren Sie sich auch bei Ihrem
Händler über die
Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Sofern Ihr Altgerät
personenbezogene Daten enthält,
sind Sie selbst für deren Löschung
verantwortlich, bevor Sie es
zurückgeben. Sofern dies ohne
Zerstörung des Altgerätes möglich
ist, entnehmen Sie die alten
Batterien oder Akkus sowie Lampen
bevor Sie das Altgerät zur
Entsorgung zurückgeben und führen
Sie sie einer separaten Sammlung
zu. Bei fest eingebauten Akkus ist
bei der Entsorgung darauf
hinzuweisen, dass das Gerät einen
Akku enthält. Weitere Möglichkeiten
zur Entsorgung des ausgedienten
Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen
gemäß Richtlinie 2006 / 66 / EG und deren
Änderungen recycelt werden. Geben Sie
Akkus und / oder das Produkt über die
angebotenen Sammeleinrichtungen zurück.
Umweltschäden durch falsche
Entsorgung der Akkus!
Batterien und Akkus dürfen nicht in
den Hausmüll! Das nebenstehende Symbol
bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich
verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal,
ob sie Schadstoffe*) enthalten oder nicht,
bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres
Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit
sie einer umweltschonenden Entsorgung
sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen wie z. B. Kobalt,
Nickel oder Kupfer zugeführt werden
können.
Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist
unentgeltlich. Einige der möglichen
Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und
Blei sind giftig und gefährden bei einer
unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt.
Schwermetalle z. B. können
gesundheitsschädigende Wirkungen auf
Menschen, Tiere und Pflanzen haben und
sich in der Umwelt sowie in der
Nahrungskette anreichern, um dann auf
indirektem Weg über die Nahrung in den
Körper zu gelangen. Bei lithiumhaltigen
Altbatterien besteht hohe Brandgefahr.
Daher muss auf die ordnungsgemäße
Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien
und -akkus besonderes Augenmerk gelegt
werden. Bei falscher Entsorgung kann es
außerdem zu inneren und äußeren
Kurzschlüssen durch thermische Einwirkungen
(Hitze) oder mechanische Beschädigungen
kommen. Ein Kurzschluss kann zu einem
Brand oder einer Explosion führen und
schwerwiegende Folgen für Mensch und
Umwelt haben. Kleben Sie daher bei
lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der
19
DE/AT/CH

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