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Inbetriebnahme; Allgemein; Druckluftanschluss - Hadef 28/06Ap-Ex Montage-, Betriebs- & Wartungsanleitung

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HINWEIS!
Die Überlast ist werksseitig gemäß den Angaben im Prüfbuch eingestellt. Im Betrieb darf die Nennlast des
Gerätes nicht überschritten werden!
9

Inbetriebnahme

9.1

Allgemein

Dem Betreiber des Gerätes obliegt die Verantwortung der Gesamtanlage.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung muss eine Gefahrenanalyse vom Betreiber durchgeführt werden.
Die jeweiligen nationalen Normen, Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen am Betriebsort
beachten.
HINWEIS!
Geräte bis 1000 kg Tragfähigkeit und ohne kraftbetriebene Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten
Inbetriebnahme durch eine „befähigte Person" abgenommen werden.
Geräte über 1000 kg Tragfähigkeit oder mit mehr als einer kraftbetriebenen Kranbewegung; zum Beispiel
außer Heben noch Katzfahren, müssen vor der Inbetriebnahme durch eine „anerkannte befähigte Person"
abgenommen werden.
Ausgenommen hiervon sind „betriebsfertige Geräte" nach den gültigen nationalen Vorschriften, mit
entsprechender CE-Konformitätserklärung.
Definitionen „befähigte Person" (ehemals Sachkundiger)
Eine „befähigte Person" ist, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
Eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse
auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und
Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch zugelassene
Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
9.2

Druckluftanschluss

Vor Arbeiten an der Anlage Hauptluftzuführung absperren und gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten
sichern!
9.2.1
Hauptanschluss
 Anschlüsse gemäß Druckluftschema vornehmen.
 Anschluss an der vorhandenen Schlauchtülle vornehmen.
 Schlauch ist mit Schlauchschelle zu sichern.
Nennweite des Luftanschlussschlauches
0,52-0,75 kW - NW 13 mm
1,5 kW – NW 19 mm
2,5 kW – NW 25 mm
Bei Leitungslängen über 15 m ist ein größerer Querschnitt zu wählen.
9.2.2
Steuerschlauchanschluss
Steuerschalter mit Schlauch werksseitig angeschlossen, falls nicht anders vereinbart.
9.2.3
Wartungseinheit
Falls nicht werksseitig vorhanden muss in die Hauptluftzuleitung eine automatische Wartungseinheit,
bestehend aus Öler, Filter, Wasserabscheider und Druckminderer kundenseitig eingebaut werden.
Diese sorgt für die notwendige Aufbereitung der Arbeitsluft damit der Druckluftmotor einwandfrei arbeiten
kann. Installation so nah wie möglich am Motor aber auf keinen Fall weiter als 10 m entfernt.
Eventuell zu hoher Druck im Netz wird über das Druckminderventil auf den Betriebsdruck von 6 bar
eingestellt. Der Öler reichert die Luft mit Öl an. Ölzugabeeinstellung: ca. 2 Tropfen Öl/Minute.
16
5.52.132.01.00.10
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