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Betrieb; Inbetriebnahme; Allgemein - Hadef 29/06Ap-Ex Montage-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

Druckluft-kettenzug
Inhaltsverzeichnis
VORSICHT!
Kettenspeichereinlauf bei Geräten mit Doppelhubwerk
Um eine gleichmäßige Ablage der Lastkette in beiden Kettenspeichern zu erzielen, muss in gewissen
Abständen der Senkvorgang ohne Last komplett durchgeführt werden, bis beide Kettenspeicher leer sind.
Bei motorisch betriebenen Geräten mit Betriebsendschalter „Senken"
Senken bis die Betriebsendschalter auslösen.
Nichtbeachtung kann zu Geräteschäden führen!
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Betrieb

Beim Betrieb der Geräte sind folgende wichtige Punkte zu beachten:
 Sicherheitshinweise lesen
 Die Geräte nie über die angegebene Tragfähigkeit hinaus belasten.
 Die vorgegebenen Wartungsintervalle einhalten.
 Das Anschlagmittel oder die Last muss sicher im Lasthaken eingehangen sein und im Hakengrund
aufliegen; die Sicherungsfalle muss stets geschlossen sein.
GEFAHR!
Insbesondere ist ein Einsatz nicht zulässig:
 für das Losreißen festsitzender Lasten, das Schleifen von Lasten sowie Schrägzug
 zum Ziehen gegen einen festen Punkt ohne zusätzliche Sicherheits- und/oder Messeinrichtung gegen
das Überschreiten der Nennlast
 in explosionsgefährdeter Umgebung, es sei denn, das Gerät wurde für diesen Zweck modifiziert und
entsprechend durch Hinweise gekennzeichnet.
 in Reaktorsicherheitsbehältern
 für Personentransport
 zum Halten gehobener Lasten
 zur szenischen Nutzung
 wenn sich Personen unter schwebender Last aufhalten
HINWEIS!
Die Überlast ist werksseitig gemäß den Angaben im Prüfbuch eingestellt. Im Betrieb darf die Nennlast des
Gerätes nicht überschritten werden!
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Inbetriebnahme

9.1

Allgemein

Dem Betreiber des Gerätes obliegt die Verantwortung der Gesamtanlage.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung muss eine Gefahrenanalyse vom Betreiber durchgeführt werden.
Die jeweiligen nationalen Normen, Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen am Betriebsort
beachten.
HINWEIS!
Geräte bis 1000 kg Tragfähigkeit und ohne kraftbetriebene Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten
Inbetriebnahme durch eine „befähigte Person" abgenommen werden.
Geräte über 1000 kg Tragfähigkeit oder mit mehr als einer kraftbetriebenen Kranbewegung; zum Beispiel
außer Heben noch Katzfahren, müssen vor der Inbetriebnahme durch eine „anerkannte befähigte Person"
abgenommen werden.
Ausgenommen hiervon sind „betriebsfertige Geräte" nach den gültigen nationalen Vorschriften, mit
entsprechender CE-Konformitätserklärung.
5.52.181.01.00.11
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