4 STEUERUNG & NOTBEDIENUNG DER HUBARBEITSBÜHNE
4.2.3 Stützenuntergrund
Vor dem Abstützen der Hubarbeitsbühne hat sich der Bediener davon zu überzeugen, dass der
gewählte Standort ein sicheres Arbeiten mit der Hubarbeitsbühne zulässt. Dies betrifft vor allem die
Art und Beschaffenheit des Stützenuntergrundes sowie die Neigung der Aufstellfläche.
Kippgefahr!
•
Folgenden Stützenuntergrund unbedingt vermeiden:
alle Hohlräume wie Keller, Gitterroste, Kanaldeckel, Rohrleitungen, Kabelführungen,
Schächte, Grundstückseinfassungen sowie unbefestigten, aufgeschütteten Boden
(Kies/Schotter, Sand, Morast usw.)
•
In unmittelbarer Nähe von Bordsteinkanten muss der Stützteller vollständig aufliegen! Die
Prüfung muss durch eine Sichtkontrolle erfolgen!
•
Beachten Sie die jeweils gültigen landesrechtlichen Unfallverhütungsvorschriften und die
in den landesrechtlichen Normen festgelegten Sicherheitsabstände und Böschungswinkel.
Sicherheitsabstand A und maximaler Böschungswinkel
4–7
/
P180BK
P220BK/P250BK/P280B/P280CK/P250All-Terrain
2021-12_de