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Außerordentliche Prüfungen; Prüfumfang; Prüfbuch - Palfinger P 280 B Bedienungs- Und Wartungsanleitung

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2 VERWENDUNG UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
2.5.5.3 Außerordentliche Prüfungen
Hubarbeitsbühnen mit mehr als 2 m Hubhöhe sowie Hubarbeitsbühnen, die dafür bestimmt sind,
dass Personen auf dem Lastaufnahmemittel mitfahren oder sich unter dem Lastaufnahmemittel
oder der Last aufhalten, müssen nach Änderungen der Konstruktion und nach wesentlichen
Instandsetzungen
an
Sachverständigen geprüft werden.
Sachverständiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf
dem
Gebiet
der
Hubarbeitsbühnen
Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DGUV-Regeln, DIN-
Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder
anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) vertraut ist. Er muss
Hubarbeitsbühnen prüfen und gutachtlich beurteilen können.
2.5.5.4 Prüfumfang
1. Die regelmäßige Prüfung nach Abschnitt „Regelmäßige Prüfungen" ist im Wesentlichen eine
Sicht- und Funktionsprüfung. Sie erstreckt sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und
Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und
Vollständigkeit des Prüfbuches.
2. Der Umfang der „außerordentlichen Prüfung" richtet sich nach Art und Umfang der Änderung
der Konstruktion oder der Instandsetzung.
2.5.5.5 Prüfbuch
1. Über die Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist durch Prüfbuch Nachweis zu führen.
2. Das Prüfbuch hat die Befunde über die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie die
regelmäßigen und außerordentlichen Prüfungen – gegebenenfalls die Bescheinigungen über
die (EG-)Baumusterprüfung sowie die EG-Konformitätserklärung – zu enthalten. Die für die
regelmäßigen Prüfungen erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt sein.
3. Der Befund muss enthalten:
Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe der noch ausstehenden Teilprüfungen,
Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel,
Beurteilung, ob der Inbetriebnahme oder dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen,
Angaben über notwendige Nachprüfungen,
Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers.
4. Die Kenntnisnahme und die Abstellung festgestellter Mängel sind vom Fahrzeughalter im
Befund zu bestätigen.
2018-03_de
tragenden
Teilen
hat
und
vor
der
Wiederinbetriebnahme
mit
den
einschlägigen
durch
einen
staatlichen
Vorschriften,
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P 280 ckP 250 all-terrain

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