2 VERWENDUNG UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
2.5.1 Vermeidung von Gefahren während des Bühnenbetriebes
2.5.1.1 Umsturzgefahr
a) durch nicht tragfähigen Untergrund:
Ungeeignete Unterlegplatten
Max. Stützlast uberschritten
Während des Einsatzes Änderung der Bodenbeschaffenheit (Regen, Tauwetter etc.)
Aufgeweichter Boden
Unterschiedliche Bodenbeschaffenheit (Erde, Beton, Fels etc.)
Mögliche Maßnahmen:
Außreichend große Unterlegplatten (original Unterlegplatten)
Damit eine gleichmäßige Lastverteilung gegeben ist, die Unterlegplatte
waagrecht und vollflächig auflegen und den Bodenteller bzw. die
Abstützung mittig aufsetzen.
b) durch Einbrechen:
Bei zu hoher Stützlast besteht Einbruchgefahr in:
Kanäle
Schachtabdeckungen
Bauwerke
Hohlräume
Mögliche Maßnahmen:
Vor Arbeitsbetrieb die eventuellen Einbauten abklären, dies betrifft den Arbeits-und Fahrbereich. In
Abhängigkeit von der eingesetzten FHAB ist die Tragfähigkeit zu ermitteln, wobei auf Rad- und
Stützlast besonders zu achten ist.
c) durch zu geringen Abstand zur Geländekante:
Durch die Gewichtsbelastung kann ein Grundbruch entstehen. Dadurch rutscht die Böschung ab und
die Bühne stürzt um.
Mögliche Maßnahmen:
Einhaltung eines entsprechenden
Mindestsicherheitsabstandes in Abhängigkeit von
der Böschungsneigung und Baugrubentiefe.
2–13
(siehe auch Abschnitt „Stützenuntergrund"))
Quelle: IPAF „Sicherheitsleitfaden für Bediener"
2018-03_de