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Außerordentliche Prüfung; Sachkundiger; Einleitungen Der Prüfungen; Umfang Der Prüfungen Zu Pkt. 2.1 - Palfinger TAIL LIFTS Prüfbuch

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2.3.
Außerordentliche Prüfung
Bei wesentlichen Instandsetzungen ist ebenfalls von einem Sachkundigen eine Prüfung
durchzuführen, deren Umfang sich an der Reparatur orientieren soll, jedoch mindestens
gemäß Pkt. 7 zu erfolgen hat.
Die Prüfung ist schriftlich zu bestätigen und der Instandsetzungsaufwand auf dem
Vordruck im Anhang zu beschreiben.

3. Sachkundiger

Eine Person mit technischem Wissen und Erfahrung, die in der Lage ist, die
Arbeitssicherheit von Hubladebühnen zu beurteilen.
4. Einleitungen der Prüfungen
Die Prüfungen sind vom Betreiber der Hubladebühne zu veranlassen. Es liegt in seiner
Verantwortung, wen er als Sachkundigen mit der Prüfung beauftragt. Hierbei hat er
darauf zu achten, dass die ausgewählte Person den Anforderungen nach Pkt. 3 genügt.
Eine besondere Verantwortung obliegt dem Betreiber dann, wenn er im eigenen Betrieb
tätige Personen als Sachkundige bestellt.
5. Umfang der Prüfungen zu Pkt. 2.1
5.1.
Überprüfung durch den Hersteller vor der Montage
• Bei Anlieferung wurde die Hubladebühne bereits vom Hersteller geprüft und die
Messergebnisse unter 5.7 und in der Konformitätserklärung eingetragen.
• EG Konformitätserklärung nach Prüfbuch eingetragen und unterzeichnet.
5.2.
Prüfung durch den Anbauer vor der Montage
• Sichtkontrolle auf Transportschäden und offensichtliche Mängel durchführen.
• Fahrzeug für den Anbau der Hubladebühne zugelassen.
• Die zulässigen Anbaumaße nach Anbauzeichnung wurden nicht überschritten.
• Die Standsicherheit des Fahrzeuges mit der Hubladebühne ist gewährleistet.
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