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Vorsichtsmaßnahmen Bei Gasgeruch; Aufstellungsort - Miele PDR 910 G Kurzgebrauchsanweisung

Gewerblicher trockner
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de - Sicherheitshinweise und Warnungen
Vor Abschluss der Arbeiten bei Inbetriebnahme, Wartung, Umbau und Reparatur sind
sämtliche gasführenden Bauteile, vom Handabsperrventil bis zur Brennerdüse, auf Dichtig-
keit zu überprüfen. Messstutzen am Gasventil und am Brenner sind besonders zu beach-
ten. Die Überprüfung ist bei eingeschaltetem und bei ausgeschaltetem Brenner durchzu-
führen.
Führen Sie an den Gasleitungen und Gasgeräten Ihrer Installation jährlich eine Sichtprü-
fung durch. Beachten Sie dabei die in Ihrem Land geltenden Vorgaben.
Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch
- Löschen Sie sofort alle Flammen.
- Schließen Sie sofort das bauseitige Gasabsperrventil, die Gasabsperreinrichtung am
Gaszähler oder die Hauptgasabsperreinrichtung.
- Öffnen Sie sofort alle Fenster und Türen.
- Zünden Sie keine offenen Flammen an (z. B. Streichholz oder Feuerzeug).
- Rauchen Sie nicht.
- Betreten Sie Räume, in denen sich Gasgeruch bemerkbar macht, niemals mit offenem
Licht.
- Führen Sie keine Handlungen durch, die elektrische Funken erzeugen (wie beispielswei-
se elektrische Stecker herausziehen oder elektrische Schalter und Klingeln betätigen).
- Wenn Sie die Ursache des Gasgeruches nicht finden können, obwohl alle Gasarmaturen
geschlossen sind, rufen Sie bitte sofort das zuständige Gas-Versorgungsunternehmen
an.
Werden weitere Personen in die Handhabung des Gerätes eingewiesen, so müssen Ih-
nen diese wichtigen Vorsichtsmaßnahmen zugängig gemacht und/oder vorgetragen wer-
den.

Aufstellungsort

Gasbeheizte Trockner dürfen nicht zusammen mit Reinigungsmaschinen in einem Raum
betrieben werden, die mit Perchlorethylen- oder FCKW-haltigen Lösungsmitteln arbeiten.
Austretende Dämpfe zersetzen sich bei Verbrennung zu Salzsäure, wodurch Folgeschäden
an Wäsche und Gerät hervorgerufen werden. Bei Aufstellung in getrennten Räumen darf
kein Luftaustausch erfolgen.
Räume, in denen Feuerstätten aufgestellt sind, müssen ausreichend be- und entlüftet sein.
Jedes gasbeheizte Gerät ist als Feuerstätte (unabhängig vom Gasdurchsatz) anzusehen.
Bei der Aufstellung von flüssiggasbeheizten Maschinen unter Erdgleiche hat der Betreiber
der Anlage für die notwendigen Be- und Zwangsentlüftungseinrichtungen nach den „Tech-
nischen Regeln für Flüssiggas" (TRF) zu sorgen.
Die Raumlüftung ist einwandfrei, wenn bei Vollbrand sämtlicher Feuerstätten kein Unter-
druck auftritt, auch wenn deren Abgase mechanisch abgesaugt werden. Hierdurch ist si-
chergestellt, dass eine einwandfreie Verbrennung des Gases und eine vollständige Abfüh-
rung der Abgase erfolgt.
Be- und Entlüftungsöffnungen müssen unverschließbar sein.
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