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Gewährleistung Und Garantie - Austroflamm Ruby Betriebsanleitung

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20 | Gewährleistung und Garantie
DE
Betriebsanleitung Ruby
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Gewährleistung und Garantie
1. Garantieerklärung
Für Ihren Austroflamm Pelletofen garantieren wir für die einwandfreie Funktion des Korpus sechs Jah-
re, aller weiteren Bauteile aus Stahl und Guss zwei Jahre ab dem Erstverkaufsdatum.
Stahl- und Gussteile sowie Elektro- und Elektronikbestandteile, die während der Garantiezeit Material-
und/oder Verarbeitungsmängel aufweisen („Garantiefall"), werden gegen Neuteile ersetzt, sofern der
Garantiefall nach Kenntnis innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht wird .
Funktionsprobleme an elektronischem Zubehör (z.B.: WLAN-BOX, SmartSpot) berechtigen lediglich
zur Garantiebeanspruchung für das jeweilige Zubehör.
Unsere Garantieleistung umfasst lediglich die kostenlose Lieferung der Neuteile.; Arbeits- und Weg-
zeiten werden davon nicht erfasst.
2. Ausnahmen
Wir gewähren keine Garantie auf Verschleißteile (z.B.: Keramott, Dichtungen, Bodenrost bzw. Brenn-
mulde, Zündpatrone, Temperaturfühler, Bundlager), Oberflächenbeschichtungen, Lack, Glas und Ke-
ramiken. Bei derartigen Mängeln ist kein Garantiefall eingetreten.
Beim Anheizen, im Betrieb und beim Auskühlen kommt es vor, dass Ihr Pelletofen Geräusche (Knis-
tern, leises Klacken) verursacht. Ursache dafür ist die unterschiedliche Ausdehnung der verschiedenen
Materialien unter Temperatureinwirkung in Ihrem Pelletofen. Derartige Geräusche berechtigen nicht
zu Garantieleistungen und stellen keinen Garantiefall dar.
Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf Österreich und Deutschland. Für al-
le übrigen Länder gelten gesonderte Bedingungen des Importeurs im jeweiligen Land.
Kein Garantiefall tritt ein, wenn sich Ihr Austroflamm Pelletofen nicht im räumlichen Geltungsbereich
befindet, woran auch eine Beförderung oder Versendung durch Austroflamm nichts ändert."
3. Voraussetzungen
Ein Garantiefall ist nur dann ersatzfähig, wenn Ihr Austroflamm Pelletofen gemäß dem Benutzerhand-
buch betrieben, gewartet und von einem von Austroflamm autorisiertem Fachmann installiert und in
Betrieb genommen wurde. Zur Ersatzfähigkeit des Garantiefalles muss das Inbetriebnahmeprotokoll
spätestens ein Monat nach Erstinbetriebnahme bei Austroflamm eingelangt sein. Zur Inanspruchnah-
me der Garantie dürfen Reparaturen an Ihrem Pelletofen nur durch einen von Austroflamm autorisier-
ten Servicetechniker durchgeführt werden.
Der Garantieanspruch wird mit der Rechnung und Seriennummer bei dem Austroflamm Fachhändler
über den der Kauf erfolgte geltend gemacht. Eine ungerechtfertigte Garantieinanspruchnahme wird
Ihnen rückbelastet.
Service ist fällig nach Erreichen einer für das Gerät spezifischen Stundenanzahl, jedoch mindestens 1x
jährlich zur GARANTIESICHERUNG!
Der Service kann auch vom Austroflamm Serviceteam übernommen werden.
4. Gewährleistung
Durch diese Garantie bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt.
Sollte Ihr Austroflamm Pelletofen bereits im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft sein, können Sie sich
jedenfalls an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden, unabhängig davon, ob ein Ga-
rantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
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