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Wesentliche Gefahren Beim Schweißen - REHM SYNERGIC.ARC 251 Betriebsanleitung

Mig/mag schweißanlagen
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Betrieb
11.4 Wesentliche Gefahren beim Schweißen
Brand und Explosion
Durch Lichtbogen, Funkenflug, glühende Schlacke, Sekundärflamme oder
Wärmestrahlung können Stoffe entzündet werden.
Entfernen Sie deshalb alle brennbaren Stoffe aus dem Schweißbereich und stellen
Sie vorbeugend Feuerlöscher bereit.
Explosionsgefahr besteht insbesondere durch Undichtheit von Leitungen und
Behälter sowie durch explosive Stoffe selbst.
Falls eine Verhinderung der Explosionsgefahr nicht möglich ist, ist das Schweißen
verboten!
Schadstoffe
Gase, Dämpfe, Rauch und Staub können vom Körper durch Einatmen, Schlucken
oder über die Haut aufgenommen werden.
Vermeiden Sie insbesondere Schweißarbeiten an verzinkten und beschichteten
oder mit Entfettungsmittel behandelten Werkstücken.
Der Arbeitsplatz muss unter Berücksichtigung von Verfahren, Werkstoffen und
Einsatzbedingungen
so
eingerichtet
sein,
dass
die
Atemluft
von
gesundheitsgefährdenden Stoffen freigehalten wird (siehe BGV A3).
Damit die zulässigen Grenzwerte (MAK = Maximale Arbeitsplatz Konzentration)
nicht überschritten werden, muss ggf. für entsprechende Lüftung oder technische
Absaugung gesorgt werden.
Lärm
Beim Schweißen entsteht Lärm durch Schlacke abklopfen, Schleifen, den
Lichtbogen und in kleinerem Umfang durch die Schweißanlage. Die durch den
Schweißprozess entstehenden Geräusche sind sehr stark Abhängig vom
angewählten Schweißverfahren, der Handhabung des Schweißbrenners, den
Grundwerkstoffen und der Umgebung. Durch lärmdämmende Maßnahmen oder
Kapselung kann der Lärmpegel gesenkt werden.
Wichtig:
Schalldruck von über 85 dB(A) kann zu Gehörschäden führen und das
menschliche Nervensystem schädigen.
Deshalb muss bei Überschreiten dieses Grenzwertes ein persönlicher
Gehörschutz getragen werden.
Optische Strahlung
Durch das Licht des Lichtbogens kann es zu Blendung der Augen kommen.
Ultraviolette Strahlung kann zum Verblitzen der Augen und zu Verbrennung der
Haut führen. Tragen Sie daher immer die entsprechend richtige persönliche
Schutzausrüstung. Beachten Sie, dass die Schutzfilter für die Augen der gültigen
Vorschrift (z.B.: DIN EN 166, DIN EN 169 oder DIN EN 379) entsprechen und beim
Arbeiten die jeweils richtige Schutzstufe gewählt wird. Die in den Tabellen
angegebenen Schutzstufen sollten nicht unterschritten werden. Zu gering
gewählte Schutzfilter verursachen Augenflimmern und Augenschäden!
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