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Allgemeine Bedingungen; Unterschied Zwischen Gewährleistung Und Wartung; Korrosionsgewährleistung - Lennox Rooftop Flexy Serviceanleitung

Inhaltsverzeichnis
GEWÄHRLEISTUNG

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt die
Gewährleistung nur für Konstruktionsfehler, die innerhalb
eines Jahres (Gewähleistungsfrist) auftreten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der
Inbetriebnahme der Dachklimazentrale, jedoch spätestens
sechs Monate nach der Lieferung.
KORROSIONSGEWÄHRLEISTUNG
Bedingungen für die zehnjährige
Korrosionsgewährleistungsfrist für das Gehäuse
der Dachklimaanlage:
Lennox übernimmt eine 10-jährige Gewährleistung gegen
Korrossion für alle ab Mai 1991 hergestellten Dachklimageräte.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Tage der Lieferung des
Gerätes.
Die Gewährleistung gilt nicht in folgenden Fällen:
1. Wenn die Korrosion des Gehäuses durch äußeren
Schaden, wie z.B. Kratzer, hervorstehende Teile,
Verschleiß, Stöße usw., verursacht wurde.
2. Wenn das Gehäuse im Rahmen der Wartungsarbeiten
oder von einem Fachunternehmen nicht regelmäßig
gesäubert wurde.
3. Wenn das Gehäuse nicht vorschriftsgemäß gesäubert
und gewartet wurde.
4. Wenn die Rooftop-Anlage an einem Ort oder in einer
Umgebung installiert wurde, der/die bekannterweise
Kossosion ausgesetzt ist, und vom Eigentümer der
Anlage keine spezielle Schutzschicht aufgetragen
wurde. Die Art der Schutzschicht muß von einem
kompetenten, unabhängigen Unternehmen nach einer
Untersuchung des Standorts empfohlen worden sein.
Hinweis: Mit Ausnahme des Gehäuses fallen die übrigen
Komponenten der Maschine unter die Garantie im Rahmen
unserer allgemeinen Verkaufsbedingungen.
UNTERSCHIED ZWISCHEN
GEWÄHRLEISTUNG UND WARTUNG
Die Gewährleistung gilt nur, wenn für die Anlage ab dem
Datum der Inbetriebnahme ein Wartungsvertrag besteht und
wenn die Arbeiten gemäß diesem Wartungsvertrag
ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Der Wartungsvertrag muß mit einem kompetenten
Fachunternehmen abgeschlossen werden.
Werden während der Gewährleistungszeit Komponenten
repariert, verändert oder ausgetauscht, bedeutet dies nur einer
Verlängerung der Materialgewährleistungsfrist.
Die Wartung muß vorschriftsgemäß durchgeführt werden.
Für ein nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geliefertes
Ersatzteil gilt wird diesselbe Gewährleistung wie ursprünglich
gewährt. Es gelten diesselben Gewährleistungsbedingungen.
Im Rahmen eines Vertrags empfehlen wir vier Wartungen pro
Jahr (alle drei Monate), vor dem Start jeder Heiz-/
Klimatisierungssaison, damit die Anlage während der
verschiedenen Betriebsbedingungen überprüft werden kann.
IOM / ROOF-TOP FLEXY™ Serie - Seite 87
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