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Liefer- Und Garantiebedingungen Ait Schweiz - alpha innotec Solair LW 45 M-A Betriebsanleitung

Luft / wasser wärmepumpen aussenaufstellung
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Inhaltsverzeichnis

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1. Allgemeines
Für alle Lieferungen des Lieferanten sind nachstehende Bedingungen
gültig, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichungen
sind nur rechtswirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt
werden. Der Besteller hat den Lieferanten auf die gesetzlichen und
anderen Vorschriften bzw. Richtlinien, Normen u.a. aufmerksam zu
machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.
2. Auftragsbestätigung, Bestellungsänderung, Annullierung,
Eigentumsvorbehalt
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung des
Lieferanten massgebend. Sofern innerhalb von 8 Tagen kein Bescheid
erfolgt, sind die aufgeführten Spezifi kationen verbindlich. Materialien oder
ev. zusätzliche Dienstleistungen, die darin nicht enthalten sind, werden
separat berechnet. Bestellungsänderungen und Annullierungen setzen
das schriftliche Einverständnis des Lieferanten voraus. Kosten, die
daraus entstehen, sind vom Besteller zu tragen. Der Lieferant behält sich
das Eigentum an seiner Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung
vor. Der Besteller ist verpfl ichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des
Eigentums des Lieferanten erforderlich sind, mitzuwirken.
3.
Preise / Zahlungsbedingungen
Die in den Unterlagen des Lieferanten aufgeführten Preise können ohne
Voranzeige geändert werden. Im übrigen gelten die Bedingungen des
Angebotes. Im Falles eines Preisaufschlages bleiben für fest erteilte und
spezifi zierte Aufträge die bestätigten Preise maximal 3 Monate über das
Datum des Aufschlages hinaus gültig.Die bestätigten Zahlungstermine
sind auch einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk
irgendwelche Verzögerungen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen
wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder vom
Lieferanten nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder
zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn
unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung
nicht verunmöglicht wird oder wenn an der Lieferung Nacharbeiten
notwendig sind.
4. Abbildungen, Masse, Gewichte und Ausführung
Abbildungen,
Masse
Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können
durch andere gleichwertige ersetzt werden. In besonderen Fällen
sind verbindliche Mass-Skizzen zu verlangen. Zeichnungen und
andere Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten, welcher sich die
Urheberrechte vorbehält. Der Besteller hat den Lieferanten über die
funktionstechnischen Bedingungen des Anlagesystems zu unterrichten,
sofern sie von den allgemeinen Empfehlungen des Lieferanten
abweichen.
5. Lieferzeit
Der Liefertermin wird nach bester Voraussicht angegeben und
eingehalten.. Lieferverzögerungen hervorgerufen durch höhere Gewalt,
Streiks und Lieferverzögerungen beim Unterlieferanten können dem
Lieferanten nicht angelastet werden.
Der zugesagte Liefertermin setzt die Erfüllung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen voraus. Entschädigungsansprüche oder
Auftragsannulierungen wegen verspäteter Lieferungen können nicht
angenommen werden. Als Liefertag gilt der Verladetag.
6. Versand
Der Lieferant ist in der Wahl des Transportmittels frei.
Bahnlieferungen erfolgen franko Schweizer Talbahnstation,
Camionsendungen franko Baustelle ohne Ablad. Wenn diese für
Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Besteller rechtzeitig den
Anlieferungsort zu bestimmen. Mahrkosten des Transports hat
der Besteller zu tragen, wenn sie durch seine Sonderwünsche
(Express, spezielle Ankunftszeiten usw.) verursacht werden.
Für Kleinlieferungen von Zubehör- und Ersatzteilen wird ein
angemessener Kleinmengenzuschlag erhoben.
830083a/150311

Liefer- und Garantiebedingungen AIT Schweiz

Gültig für die Schweiz Stand März 2002
und
Gewichte
sind
unverbindlich.
- Technische Änderungen vorbehalten -
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk
auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko
oder einschliesslich Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den
Lieferanten organisiert wird.
Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort bei Bahn,
Post oder beim Spediteur angebracht werden. Der Ablad ist Sache des
Bestellers.
7.
Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Besteller ist verpfl ichtet, die Waren nach Empfang sofort zu prüfen.
Wenn sie nicht dem Lieferschein entsprechen oder sichtbare Mängel
aufweisen, muss dies der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach Empfang
schriftlich geltend machen. Spätere Beanstandungen werden nicht
anerkannt.
Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde zu beanstanden,
sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefrist.
Beanstandungen heben die Zahlungsfrist nicht auf.
8. Garantie
Die Garantie dauert 12 Monate ab Kaufdatum, bei Wärmepumpen 24
Monate nach Inbetriebnahme durch den Lieferanten. Sie erstreckt sich
auf die mängelfreie Beschaffenheit der gelieferten Produkte.
Die zu garantierenden technischen Daten sind speziell festzulegen. Alle
anderen Daten sind als Richtwerte zu verstehen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch
höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem
jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen (z.B. Einsatz von
ungeeigneten Wärmeträgern), ferner Nichtbeachtung der technischen
Richtlinien des Lieferanten über Projektierung. Montage, Betrieb und
Wartung sowie unsachgemässe Arbeit anderer. Ebenfalls von der Garantie
ausgeschlossen sind Teile und Betriebsstoffe, die einem natürlichen
Verschleiss unterliegen. (Dichtungen, elektrische Teile, Kältemittel,
Chemikalien usw.). Ebenfalls ausgeschlossen sind Korrosionsschäden
(insbesondere wenn Wasseraufbereitungs-Anlagen, Entkalker usw.
angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind),
ferner Schäden an Wassererwärmern, die durch aggressives Wasser,
zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemischer oder
elektrolytischer Einfl üsse usw. verursacht werden.
Der Lieferant erfüllt seine Garantieverpfl ichtungen, indem er nach
eigener Wahl defekte Teile kostenlos repariert oder Ersatzteile frei
ab Werk zur Verfügung stellt. Zusätzlich werden vom Lieferanten
keine weiteren Verpfl ichtungen übernommen, insbesondere nicht für
Auswechslungskosten, Schadenersatz, Kosten für Feststellung von
Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden (Betriebsunterbrechung,
Wasser- und Umweltschäden usw.).
Diese Garantieverpfl ichtungen sind nur gültig, wenn der Lieferant über
einen eingetroffenen Schaden rechtzeitig informiert wird. Die Garantie
erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung
des Lieferanten Aenderungen oder Reparaturen an der Lieferung
vornehmen.
9.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Fa. Calmotherm ist ausschliesslich
CH-6246 Altishofen / LU
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