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Liefer- Und Garantiebedingungen Calmotherm Und Lexeta - alpha innotec Solair LW 70M-I Betriebsanleitung

Luft / wasser- wärmepumpen für die innenaufstellung
Inhaltsverzeichnis

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1. Allgemeines
Für alle Lieferungen des Lieferanten sind nachstehende
Bedingungen gültig, die durch die Auftragserteilung als
anerkannt gelten. Abweichungen sind nur rechtswirksam, wenn
sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Der Besteller
hat den Lieferanten auf die gesetzlichen und anderen
Vorschriften bzw. Richtlinien, Normen u.a. aufmerksam zu
machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.
2. Auftragsbestätigung,
Annullierung, Eigentumsvorbehalt
Für
Umfang
und
Ausführung
Auftragsbestätigung
des
Lieferanten
innerhalb von 8 Tagen kein Bescheid erfolgt, sind die
aufgeführten Spezifikationen verbindlich. Materialien oder ev.
zusätzliche Dienstleistungen, die darin nicht enthalten sind,
werden
separat
berechnet.
Annullierungen setzen das schriftliche Einverständnis des
Lieferanten voraus. Kosten, die daraus entstehen, sind vom
Besteller zu tragen. Der Lieferant behält sich das Eigentum an
seiner Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Der
Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des
Eigentums des Lieferanten erforderlich sind, mitzuwirken.
3.
Preise / Zahlungsbedingungen
Die in den Unterlagen des Lieferanten aufgeführten Preise
können ohne Voranzeige geändert werden. Im übrigen gelten
die
Bedingungen
des
Preisaufschlages bleiben für fest erteilte und spezifizierte
Aufträge die bestätigten Preise maximal 3 Monate über das
Datum
des
Aufschlages
Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn nach Abgang der
Lieferung ab Werk irgendwelche Verzögerungen eintreten. Es ist
unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht
erteilten Gutschriften oder vom Lieferanten nicht anerkannten
Gegenforderungen
zu
kürzen
Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile
fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht
verunmöglicht wird oder wenn an der Lieferung Nacharbeiten
notwendig sind.
4. Abbildungen, Masse, Gewichte und Ausführung
Abbildungen,
Masse
und
Konstruktionsänderungen
bleiben
können
durch
andere
gleichwertige
besonderen
Fällen
sind
verlangen.
Zeichnungen
und
Eigentum des Lieferanten, welcher sich die Urheberrechte
vorbehält.
Der
Besteller
funktionstechnischen Bedingungen des Anlagesystems zu
unterrichten, sofern sie von den allgemeinen Empfehlungen des
Lieferanten abweichen.
5. Lieferzeit
Der Liefertermin wird nach bester Voraussicht angegeben und
eingehalten.. Lieferverzögerungen hervorgerufen durch höhere
Gewalt, Streiks und Lieferverzögerungen beim Unterlieferanten
können dem Lieferanten nicht angelastet werden.
Der zugesagte Liefertermin setzt die Erfüllung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen voraus. Entschädigungsansprüche oder
Auftragsannulierungen wegen verspäteter Lieferungen können
nicht angenommen werden. Als Liefertag gilt der Verladetag.
6. Versand
Der Lieferant ist in der Wahl des Transportmittels frei.
Bahnlieferungen erfolgen franko Schweizer Talbahnstation,
Camionsendungen franko Baustelle ohne Ablad. Wenn diese für
Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Besteller rechtzeitig den
Anlieferungsort zu bestimmen. Mahrkosten des Transports hat
der Besteller zu tragen, wenn sie durch seine Sonderwünsche
(Express, spezielle Ankunftszeiten usw.) verursacht werden. Für
Kleinlieferungen von Zubehör- und Ersatzteilen wird ein
angemessener Kleinmengenzuschlag erhoben. Nutzen und
Liefer- und Garantiebedingungen
Calmotherm und Lexeta
Gültig für die Schweiz Stand März 2002
Bestellungsänderung,
der
Lieferung
ist
massgebend.
Sofern
Bestellungsänderungen
Angebotes.
Im
Falles
hinaus
gültig.Die
bestätigten
oder
zurückzuhalten.
Gewichte
sind
unverbindlich.
vorbehalten.
Materialien
ersetzt
werden.
verbindliche
Mass-Skizzen
andere
Unterlagen
bleiben
hat
den
Lieferanten
über
830038-a/132305 – Technische Änderungen vorbehalten -
Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf
den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung
franko oder einschliesslich Montage erfolgt oder wenn der
Transport durch den Lieferanten organisiert wird.
Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort bei
Bahn, Post oder beim Spediteur angebracht werden. Der Ablad
ist Sache des Bestellers.
7.
Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Besteller ist verpflichtet, die Waren nach Empfang sofort zu
prüfen. Wenn sie nicht dem Lieferschein entsprechen oder
die
sichtbare Mängel aufweisen, muss dies der Kunde innerhalb von
8 Tagen nach Empfang schriftlich geltend machen. Spätere
Beanstandungen werden nicht anerkannt.
Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde zu
beanstanden, sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor
und
Ablauf
der
Zahlungsfrist nicht auf.
8. Garantie
Die
Garantie
Wärmepumpen 24 Monate nach Inbetriebnahme durch den
Lieferanten.
Beschaffenheit der gelieferten Produkte.
Die
zu
garantierenden
festzulegen. Alle anderen Daten sind als Richtwerte zu
verstehen.
eines
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht
durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die
nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen
(z.B.
Einsatz
Nichtbeachtung der technischen Richtlinien des Lieferanten über
Projektierung.
unsachgemässe Arbeit anderer. Ebenfalls von der Garantie
ausgeschlossen sind Teile und Betriebsstoffe, die einem
Die
natürlichen Verschleiss unterliegen. (Dichtungen, elektrische
Teile, Kältemittel, Chemikalien usw.). Ebenfalls ausgeschlossen
sind
Korrosionsschäden
Wasseraufbereitungs-Anlagen, Entkalker usw. angeschlossen
oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind), ferner
Schäden an Wassererwärmern, die durch aggressives Wasser,
zu
hohen
chemischer oder elektrolytischer Einflüsse usw. verursacht
werden.
In
Der Lieferant erfüllt seine Garantieverpflichtungen, indem er
zu
nach eigener Wahl defekte Teile kostenlos repariert oder
Ersatzteile frei ab Werk zur Verfügung stellt. Zusätzlich werden
vom Lieferanten keine weiteren Verpflichtungen übernommen,
die
insbesondere nicht für Auswechslungskosten, Schadenersatz,
Kosten für Feststellung von Schadenursachen, Expertisen,
Folgeschäden
Umweltschäden usw.).
Diese Garantieverpflichtungen sind nur gültig, wenn der
Lieferant
über
informiert wird. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder
Dritte ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten
Aenderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen.
9.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Fa. Calmotherm ist ausschliesslich
CH-6246 Altishofen / LU
Der Gerichtsstand der Fa. Lexeta ist ausschliesslich
CH-8575 Istighofen
Garantiefrist.
Beanstandungen
dauert
12
Monate
ab
Sie
erstreckt
sich
auf
technischen
Daten
von
ungeeigneten
Wärmeträgern),
Montage,
Betrieb
und
(insbesondere
Wasserdruck,
unsachgemässes
(Betriebsunterbrechung,
einen
eingetroffenen
Schaden
heben
die
Kaufdatum,
bei
die
mängelfreie
sind
speziell
ferner
Wartung
sowie
wenn
Entkalken,
Wasser-
und
rechtzeitig
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