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Überprüfen/Ersetzen Der Kohlebürsten; Entfernen Der Bürsten; Umweltschutz - Evolution S355MCS Originalbetriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 22
www.evolutionpowertools.com
• Die Entlüftungsöffnungen der Maschine sollten
nur mit trockener Druckluft gereinigt werden.
ÜBERPRÜFEN/ERSETZEN DER
KOHLEBÜRSTEN
Übermäßige Funkenbildung kann ein Hinweis auf
Schmutz im Motor oder abgenutzte Kohlebürsten
sein.
Trennen Sie die Maschine von der Stromquelle,
bevor Sie die Kohlebürsten überprüfen oder
ersetzen.
Ersetzen Sie beide Kohlebürsten, wenn eine von
beiden weniger als 6 mm Länge an vorhandener
Kohle aufweist, oder wenn Feder oder
Verkabelung beschädigt oder verbrannt sind.
ENTFERNEN DER BÜRSTEN:
• Entfernen Sie die Plastikkappen an der
Rückseite des Motors. Gehen Sie vorsichtig vor;
die Kappen sind federbelastet.
• Entnehmen Sie die Bürsten samt der Federn.
• Müssen die Bürsten ausgewechselt werden,
ersetzen Sie die Bürsten und bringen Sie die
Kappen wieder an.
Gebrauchte, jedoch noch brauchbare Bürsten
können wieder eingesetzt werden, solange sie
wieder in derselben Position und Ausrichtung
angebracht werden, in der sie entnommen
wurden.
• Lassen Sie neue Bürsten ca. 5 Minuten ohne
Belastung laufen. Dies unterstützt den
Einlaufprozess.

UMWELTSCHUTZ

Elektroschrott nicht mit dem Haushaltsmüll
entsorgen. Nach Möglichkeit recyceln. Für
Informationen hinsichtlich Recycling wenden
Sie sich bitte an Ihre Behörde vor Ort oder Ihren
Händler.
Das nebenstehende Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU
unterliegt. Diese Richtlinie besagt, dass Sie dieses
Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit
dem normalen Haushaltsmüll entsorgen dürfen,
sondern in speziell eingerichteten Sammelstellen,
Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben
abgeben müssen. Diese Entsorgung ist für Sie
kostenfrei. Schonen Sie die Umwelt und entsorgen
Sie fachgerecht. Für den deutschen Markt gilt:
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht,
das entsprechende Altgerät an Ihren Händler
zurückzugeben. Händler von Elektro- und
Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 qm,
die regelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte
verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte
unentgeltlich zurückzunehmen, auch ohne dass
ein Neugerät gekauft wird, wenn die Altgeräte
in keiner Abmessung größer sind als 25 cm. Der
Importeur bietet Ihnen Rücknahmemöglichkeiten
direkt in den Geschäften und Märkten an.
Informieren Sie sich auch bei Ihrem Händler über
die Rücknahmemöglichkeiten vor Ort.
Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten
enthält, sind Sie selbst für deren Löschung
verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben. Sofern
dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich
ist, entnehmen Sie die alten Batterien oder
Akkus sowie Lampen bevor Sie das Altgerät zur
Entsorgung zurückgeben und führen Sie sie einer
separaten Sammlung zu. Bei fest eingebauten
Akkus ist bei der Entsorgung darauf hinzuweisen,
dass das Gerät einen Akku enthält. Weitere
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
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