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Druckgeräterichtlinie 2014/68/Eu (Dgrl); Sauerstoffanwendung; Labs-Freie Anwendungen; China Rohs Symbol - Endress+Hauser Cerabar PMP71B Technische Information

Prozessdruck- und füllstandsmessung in flüssigkeiten oder gasen
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Cerabar PMP71B
Druckgeräterichtlinie
2014/68/EU (DGRL)

Sauerstoffanwendung

LABS-freie Anwendungen

China RoHS Symbol

RoHS

Endress+Hauser
Druckgeräte mit zulässigem Druck ≤ 200 bar (2 900 psi)
Druckgeräte (maximal zulässiger Druck PS ≤ 200 bar (2 900 psi)) können nach der Druckgerätericht-
linie 2014/68/EU als druckhaltende Ausrüstungsteile eingestuft werden. Wenn der maximal zuläs-
sige Druck ≤ 200 bar (2 900 psi) und druckhaltende Volumen des Druckgerätes ≤ 0,1 l betragen, so
unterliegt das Druckgerät der Druckgeräterichtlinie (siehe Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Art.4,
Absatz 3). Die Druckgeräterichtlinie beschreibt lediglich, dass das Druckgerät entsprechend der
"guten Ingenieurspraxis in einem der Mitgliedsländer" entworfen und gefertigt werden muss.
Begründung:
• Druckgeräterichtlinie DGRL (PED) 2014/68/EU, Artikel 4, Absatz 3
• Pressure equipment directive 2014/68/EU, Commission´s Working Group "Pressure", Guideline
A-05 + A-06
Anmerkung:
Für Druckgeräte, die Teil einer Sicherheitseinrichtung zum Schutz einer Rohrleitung oder eines
Behälters gegen Überschreitung der zulässigen Grenzen sind (Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunk-
tion entsprechend Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Art. 2, Abs. 4), ist eine gesonderte Betrach-
tung vorzunehmen.
Druckgeräte mit zulässigem Druck > 200 bar (2 900 psi)
Druckgeräte, die für den Einsatz in beliebigen Messmedien vorgesehen sind, mit einem druckhalten-
den Volumen von < 0,1 l und einem max. zulässigen Druck PS > 200 bar (2 900 psi) müssen entspre-
chend der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des
Anhang I erfüllen. Laut Artikel 13 müssen die Druckgeräte entsprechend Anhang II in Kategorien
eingestuft werden. Unter Berücksichtigung des oben angegebenen geringen Volumens können die
Druckgeräte in die Kategorie I eingruppiert werden. Sie müssen dann ein CE-Zeichen erhalten.
Begründung:
• Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Artikel 13, Anhang II
• Pressure equipment directive 2014/68/EU, Commission´s Working Group "Pressure", Guideline
A-05
Anmerkung:
Für Druckgeräte, die Teil einer Sicherheitseinrichtung zum Schutz einer Rohrleitung oder eines
Behälters gegen Überschreitung der zulässigen Grenzen sind (Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunk-
tion entsprechend Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Art. 2, Abs. 4), ist eine gesonderte Betrach-
tung vorzunehmen.
Zusätzlich gilt:
• Geräte mit Gewinde und innenliegender Membran PN > 200 und Ovalflansch-Adapter PN > 200:
Geeignet für stabile Gase der Gruppe 1, Kategorie I, Modul A
• Geräte mit Trennern PN > 200 ≥ 1,5" / PN 40:
Geeignet für stabile Gase der Gruppe 1, Kategorie I, Modul A
• Geräte mit Gewinde PN > 200:
Geeignet für stabile Gase der Gruppe 1, Kategorie I, Modul A
Geprüft gereinigt, für O2-Anwendungen geeignet (mediumberührt)
Spezielle Reinigung des Transmitters von lackbenetzungsstörenden Substanzen, z. B. für den Einsatz
in Lackierereien.
Das Gerät ist gemäß SJ/T 11363-2006 (China-RoHS) sichtbar gekennzeichnet.
Das Messsystem entspricht den Stoffbeschränkungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwen-
dung bestimmter gefährlicher Stoffe 2011/65/EU (RoHS 2).
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