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Entsorgung

Der Hersteller ist im Nationalen Register
der Elektro- und Elektronikgeräte ein-
getragen, um die Vorgaben gemäß der
Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU
und der entsprechenden landesweiten
Normen über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte zu erfüllen.
Diese Richtlinie verpflichtet dazu, Elekt-
ro- und Elektronikgeräte korrekt zu ent-
sorgen.
Diejenigen Geräte, auf denen das Sym-
bol der durchgestrichenen Mülltonne
angebracht ist, müssen am Ende ihrer
Lebensdauer der getrennten Abfall-
entsorgung zugeführt werden, um Ge-
sundheits- und Umweltrisiken durch
deren Inhaltsstoffe zu vermeiden.
Die Elektro- und Elektronikgeräte müs-
sen in ihrer Gesamtheit der getrennten
Abfallentsorgung zugeführt werden.
Um Elektro- und Elektronikgeräte aus
dem „Haushalt" zu entsorgen, empfiehlt
der Hersteller die Kontaktaufnahme mit
einem autorisierten Händler oder der
zuständigen lokalen Abfallentsorgungs-
stelle.
Die Entsorgung von „gewerblichen"
Elektro- und Elektronikgeräten muss
durch autorisiertes Personal von hierzu
vorgesehenen Einrichtungen auf loka-
ler bzw. regionaler Ebene ausgeführt
werden.
Zur Veranschaulichung des Sachver-
halts sind nachfolgend die Definitionen
von Haushalts-EEAG und Gewerbe-
EEAG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte)
aufgeführt.
EEAG aus privaten Haushalten: Es
handelt sich dabei um Elektro- und
Elektronik-Altgeräte aus privaten Haus-
halten, aber auch aus dem Handel, der
Industrie, den Behörden usw., welche
vom Typ, vom Wesen und von der Men-
ge her mit denjenigen aus privaten
Haushalten vergleichbar sind. Ausge-
diente Elektro- und Elektronikgeräte,
die sowohl von privaten Haushalten als
auch von anderen Nutzern verwendet
worden sind, gelten auf jeden Fall als
Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus
privaten Haushalten;
Gewerbliche EEAG: Es handelt sich
dabei um alle diejenigen EEAG, die mit
denjenigen aus privaten Haushalten
nicht vergleichbar sind.
Diese Gerätschaften können Folgendes
enthalten:
– Kältemittel, dass durch spezialisierte
und über die hierzu notwendigen
Genehmigungen verfügende Fach-
kräfte vollständig in entsprechende
Behälter aufgefangen werden muss;
– Schmieröl, das in den Verdichtern
und im Kältemittelkreislauf enthalten
ist und aufgefangen werden muss;
– Mischungen mit Frostschutzmitteln,
die im Wasserkreislauf enthalten
sind, dessen Inhalt in geeigneter Wei-
se aufgefangen werden muss;
– Mechanische und elektrische Teile,
die getrennt und nach den gelten-
den Normen entsorgt werden müs-
sen.
Werden Komponenten der Geräte war-
tungsbedingt ausgebaut und ersetzt,
oder erreicht ein Gerät das Ende der ei-
genen Lebensdauer und muss aus dem
Installationsgefüge entfernt werden,
sind die Abfälle je nach Typ zu trennen
und von autorisierten Fachkräften in
den vorhandenen Abfallentsorgungs-
einrichtungen zu recyceln bzw. zu ent-
sorgen.
Abb. 74
39 / DE

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