FRED easy
4 Defibrillation
4.1
4.1.1
4.1.2
GebrauchsanweisungAnwendungsregeln und Sicherheitshinweise
Anwendungsregeln und Sicherheitshinwei-
se
Anwendungsregeln
• FRED easy® ist ein Hochspannungs-Therapiegerät, das nur von befugten Perso-
nen bedient werden darf. Die unsachgemässe Verwendung kann für alle Beteilig-
ten lebensgefährlich sein.
• Nicht-Medizinalpersonen dürfen einen AED wie den FRED easy® nur verwenden,
wenn die vor Ort geltenden Gesetze dies zulassen. Stellen Sie sicher, dass der
FRED easy® nur Personen zugänglich ist, die von Gesetzes wegen zur Nutzung ei-
nes AED befugt sind.
• Der Erfolg der Defibrillation beruht auf der richtige Anwendung der Defibrillation,
aber auch von dem Zustand des Herzens. Es steht in der Verantwortung des Arz-
tes, wenn zusätzliche Maßnahmen (z.B. Adrenalin) eingeleitet werden muss.
• Gemäss den AHA/ERC-Richtlinien können auch Kinder unter 8 Jahren defibrilliert
werden.
• Die Elektroden sollten in der üblichen antero-lateralen Position angebracht wer-
den. Sie können jedoch auch anterior -posterior angelegt werden, um bei Kleinkin-
dern einen Kurzschluss zwischen den beiden Defibrillationselektroden zu vermei-
den.
• Bei einigen Krankheitsbildern kann die Defibrillation nicht erfolgreich sein.
Sicherheitshinweise für die Nutzung eines AED
Der Anwender hat sich vor jeder Anwendung der Gerätes von der Funktionssi-
cherheit und dem ordnungsgemäßen Zustand der Geräte zu überzeugen. Ins-
besondere sind Anschlussleitungen auf Beschädigungen zu überprüfen. Be-
schädigte Leitungen und Steckvorrichtungen müssen sofort ersetzt werden.
Veränderungen, einschliesslich des Betriebsverhaltens, welche die Sicherheit
beeinträchtigen, sofort dem Verantwortlichen melden.
Geräteschaden! Messaufnehmer und Geräte, die keinen Defibrillationsschutz
haben, müssen vor der Defibrillationsimpulsabgabe vom Patienten getrennt
werden.
Stromschlaggefahr — für Patienten
Bei der EKG-Analyse kann in ungünstigen Fällen eine Fehlanalyse nicht ausge-
schlossen werden. Deswegen darf das Gerät nur eingesetzt werden, wenn bei
einem vermuteten Herzstillstandopfer folgende Symptome festgestellt worden
sind:
– nicht ansprechbar,
– keine Atmung,
– kein Puls.
Sollte ein Patient im Zuge der Behandlung spontan das Bewusstsein wiederer-
langen, darf ein eventuell kurz zuvor empfohlener Schock nicht mehr abgege-
ben werden.
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