Kapitel
3
für diesen Dienst.
3.4.11
RAS (bis R7.1 relevant)
Steuerung der virtuellen S0; die Anzahl der B-Kanäle wird erfasst.
Erfordert eine herunterladbare RAS-Komponente, damit der Dienst auf einer CoCPU
ausgeführt werden kann. (2 Zugänge auf ASPEN main, 2 Zugänge auf CPU III main, 16
Zugänge auf CoCPU)
3.4.12
Lan-Telefonie
Bei dieser Lizenz sind zwei Zähler definiert:
-
Anzahl der TSC/IP und Anzahl der PIMphony IP: Diese werden analog zu anderen
Apparaten verwaltet.
-
Die Anzahl der zulässigen NOE/IP-Geräte wird von den TSC/IP-Zählern erfasst.
3.4.13
VoIP-Gateway
3.4.13.1
Anzahl an VoIP-Kanälen (ab R8.0)
Ab R8.0 basiert die Preiskalkulation der VoIP-Kanäle nicht auf dem Erwerb der Hardware,
sondern auf dem Erwerb von VoIP-Kanallizenzen.
Hinweis:
Für den Bezug einer dem Bereich [17-48] entsprechenden Anzahl an VoIP-Kanälen ist eine
Armada-Erweiterungskarte erforderlich.
Die VoIP-Kanäle sind für Amtsleitungen und für Teilnehmer verfügbar. Die für Teilnehmer
verfügbare Anzahl der VoIP-Kanäle lässt sich anhand folgender Formel ermitteln:
Anzahl der VoIP-Kanäle für Teilnehmer = Anzahl der VoIP-Kanäle - Anzahl der VoIP-Kanäle
für Amtsleitungen
Beim Start des Systems wird die Anzahl der verfügbaren VoIP-Kanäle in OMC
im Fenster VoIP-Parameter -> Allgemeiner Index unter der Überschrift Anzahl der
VoIP-Teilnehmerkanäle angegeben, weil alle VoIP-Kanäle ausschließlich den Teilnehmern
zugewiesen werden, kein Kanal bleibt VoIP-Amtsleitungen vorbehalten.
Wenn
sich
VoIP-Amtsleitungen vorgesehen sind), verringert sich die Anzahl der VoIP-Kanäle für
Teilnehmer entsprechend. Die Anzahl der vom Kunden bezahlten VoIP-Kanäle ergibt sich
somit aus der Summe der Anzahl der VoIP-Teilnehmerkanäle und der Anzahl der
VoIP-Amtsleitungskanäle.
3.4.13.2
Anzahl der VoIP-Amtsleitungskanäle
Standardmäßig startet das System mit 0 Amtsleitungen.
Die Anzahl der Amtsleitungen lässt sich über OMC, im Fenster VoIP-Parameter, Allgemeiner
Index unter der Überschrift Anzahl der VoIP-Amtsleitungskanäle konfigurieren.
Die Lizenz gewährt die maximal zulässige Anzahl von VoIP-Amtsleitungen, die ab R8.0 die
Anzahl der erworbenen VoIP-Kanäle nicht überschreiten darf.
3.4.14
Zusatzinformation
3-14
die
Anzahl
der
VoIP-Amtsleitungen
erhöht
(sofern
im
Schlüssel