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Sichtverhältnisse; Stabilität, Gefahr Durch Eindringendes Wasser - Lagoon 620 Handbuch

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3.2. Sichtverhältnisse
Die Sichtverhältnisse vom Steuerstand aus können auf Grund der durch die Trimmlage schlecht einzusehenden
Winkel und verschiedenen anderen, nachfolgend aufgeführten Faktoren eingeschränkt sein:
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Beladung und Verteilung der Last
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Geschwindigkeit
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Meeresbedingungen
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Regen und Gischt
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Finsternis und Nebel
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Beleuchtung im Inneren des Bootes
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Anordnung der Top- und Seitenpersenninge
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Personen oder verlagerbare Ausrüstungen, die sich im Sichtbereich des Steuermanns befinden
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Rasche Beschleunigung und Übergang vom Verdrängungsmodus zum Gleitmodus bei Motorbooten
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Winkel der Trimmanlage des Antriebs (bei Booten, die damit ausgestattet sind)
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Winkel der Trimmanlage des Rumpfs (bei Booten, die damit ausgestattet sind)
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Neigung des Segelboots, da die Segel das Sichtfeld einschränken.
Die internationalen Regeln für die Vermeidung von Zusammenstößen auf See (COLREG) sowie die Fahrtregeln
fordern eine permanente einwandfreie Überwachung sowie die Beachtung der Vorfahrt. Die Einhaltung dieser
Regeln ist Pflicht.
3.3. Stabilität, Gefahr durch eindringendes Wasser
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Reduzieren Sie die Geschwindigkeit, ehe Sie eine enge Kurve fahren, damit Sie nicht die Kontrolle
über Ihr Boot verlieren.
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Während der Fahrt sind die Luken, Fenster und abnehmbaren Türen geschlossen zu halten.
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Die Stabilität leidet darunter, wenn Gewicht in die oberen Seitenteile hinzufügt wird.
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Die Stabilität verringert sich, wenn man ein Schiff ins Schlepp nimmt oder hohe Gewichte mit Hilfe von
Davits oder des Baums hebt.
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Brecher stellen eine ernsthafte Gefahr für die Stabilität des Bootes da. Bei schwerem Seegang sind die
Niedergangstüren und –luken geschlossen zu halten.
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Bei tiefer bzw. negativer Trimmung (Nase des Schiffs wird zur Wasserlinie gedrückt) nicht mit hoher
Geschwindigkeit fahren. Dadurch kann sich das Boot gefährlich neigen und in den Kurven instabil werden.
Verwenden Sie eine POSITIVE Trimmung, um von der Verdrängungsfahrt zur Gleitfahrt überzugehen und
bei niedrigeren Geschwindigkeiten bei kabbeliger See.
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Die als Luftkammern gekennzeichneten Räume müssen wasserdicht sein.
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Ist das Boot als kentersicher eingestuft, können die Besatzungsmitglieder auch nach Wassereinbruch in
diesen Räumen Zuflucht suchen.
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Bei Booten, für die Ausstattung mit einer Lenzpumpe nicht vorgeschrieben ist, obliegt es dem
Halter/Benutzer, dafür zu sorgen, dass sich an Bord zumindest ein Eimer/eine Wasserschöpfkelle befindet,
und dass diese(r) befestigt ist, um einen versehentlichen Verlust auszuschließen.
LAGOON 620 ALLD – 09/02/10 PhL.
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