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Sicherheit; Brand; Brandschutzeinrichtungen - Lagoon 620 Handbuch

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3. SICHERHEIT

3.1. Brand

3.1.1.
Die Hauptgefahrenquellen gehen von den Motoren (§ 4.1), der elektrischen Anlage (§ 4.3) und dem Gaskreis (§
4.4) aus.
Siehe diesbezügliche Abschnitte.
3.1.2.
Tragbare Feuerlöscher
Im Lieferumfang des Boots sind keine Feuerlöscher enthalten. Es obliegt dem Bootshalter, die national
geltenden Brandschutzvorschriften einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Brandschutzeinrichtungen
vorzusehen. Während seines Einsatzes muss das Boot in jedem Fall mit tragbaren Feuerlöschern ausgestattet
sein.
Wir empfehlen Ihnen, mindestens einen Feuerlöscher im Abstand von weniger als 5 Metern zu jeder Schlafkoje,
einen Feuerlöscher im Abstand von weniger als 2 Metern zur Feuerlöschöffnung zum Motorraum, einen
Feuerlöscher im Abstand von weniger als 2 Metern zu jedem Gerät mit offener Flamme sowie einen
Feuerlöscher im Abstand von weniger als 1 Meter zum Steuerstand anzubringen. Wir empfehlen eine
Gesamtkapazität aller tragbaren Feuerlöscher von 8A/68B, wobei jeder einzelne Feuerlöscher eine
Mindestkapazität von 5A/34B haben sollte. CO2-Löscher sind für Küchenbrände und elektrische Brände zu
verwenden.
Auf den mit einem Innenbordmotor ausgestatteten Booten gibt es eine Feuerlöschöffnung zum Motorraum, die
auf nachfolgender Zeichnung wie folgt markiert ist (sie befindet sich bei allen 3 Versionen an der gleichen
Stelle):
LAGOON 620 ALLD – 09/02/10 PhL.
Gefahrenquellen

Brandschutzeinrichtungen

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