● CO-Quellen lokalisieren (die auch auf ande-
ren Booten sein können) und erforderliche
Maßnahmen treffen. Möglicherweise muss
das Boot an einen anderen Platz gefahren
werden.
Bootsbetrieb
Motor(en) oder Hilfsgenerator(en) auf Booten mit geschlossenen Räumen nur unter der Voraussetzung betrei-
ben, dass das Boot mit einem funktionierenden Kohlenmonoxid-Detektor entsprechend der Vorschrift 2ABYC
A-24, Carbon Monoxide Detection Systems on Boats (Kohlenmonoxid-Erkennungssysteme in Booten) ausge-
rüstet ist.
47703899 07-2015 © AB VOLVO PENTA
● Personen mit Anzeichen einer CO-Vergiftung ins
Freie bringen und medizinische Hilfe verständigen.
Sicherheitsinformationen
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