1. Technische Angaben
Stromversorgung
Stromverbrauch
Nennleistung
Öffnungsgeschwindigkeit (2 Flügel)
Schließgeschwindigkeit (2 Flügel)
Tragfähigkeit
Einschaltdauer
Temperatur
Schutzgrad
Stromversorgung des Zubehörs
Dauertest
1.1 Maschinenrichtlinie
ach der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) hat der Installateur, der eine Tür oder ein Tor mit einem
Antrieb ausrüstet, die gleichen Pflichten wie der Hersteller einer Maschine und muss als solcher:
die technische Akte erstellen, die die in Anhang V der Maschinenrichtlinie genannten Doku-
mente enthalten muss;
(Die technische Akte ist ab Fertigungsdatum der kraftbetätigten Tür- bzw. Toranlage mindes-
tens zehn Jahre lang aufzubewahren und den im jeweiligen Land zuständigen Behörden zur
Verfügung zu halten);
-
die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II-A der Maschinenrichtlinie ausstellen und
dem Kunden übergeben;
-
die EG-Kennzeichnung gemäß Punkt 1.7.3 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie am an-
getriebenen Tor anbringen.
-
die motorisierte Tür oder das Tor in den Regelzustand versetzen und gegebenenfalls die
Sicherheitsvorrichtungen installieren.
100 V~ / 240 V~ , -10%/ +10% 50/60 Hz
Max 100 W
75 W
1 m/s
1 m/s
120 kg (1 Flügel)
160 kg (2 Flügel)
S3 = 100%
-20 °C
+50 °C
IP20
(nur für Innenanwendung)
24 V
0,64 A
1.000.000 Zyklen
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