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Eigentumsvorbehalt; Transportschäden - AZ-Delivery ESP32 Cam Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung ESP32 Cam
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per
Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur
nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
Barzahlung bei Abholung
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor.
Sie
dürfen
die
Vorbehaltsware
im
ordentlichen
Geschäftsbetrieb
weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen
treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware
mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir
nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt,
wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
7. Transportschäden
Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie
solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich
Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für
Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre
Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen
Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend
machen zu können.
Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie
über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht.
Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn,
dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
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