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Eigentumsvorbehalt; Transportschäden - AZ-Delivery D1 mini Betriebsanleitung

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Betriebsanleitung ​ D 1 mini
Rechnung
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per
Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur
nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
Barzahlung bei Abholung
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen
Begleichung
aller
Forderungen
aus
einer
laufenden
Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsbetrieb
weiterveräußern;
sämtliche
aus
diesem
Weiterverkauf
entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder
Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des
Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie
bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch
auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
7. Transportschäden
Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren
Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte
unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder
Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung,
insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns
aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der
Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf
Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht.
Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei
denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht
erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
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