Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Entsorgung; Sicherheit; Maschine Entsorgen - Rauch MDS 8.2 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

12. Entsorgung

12
Entsorgung
12.1

Sicherheit

Umweltverschmutzung durch ungeeignete Entsorgung von Hydraulik- und Getriebeöl
Hydraulik- und Getriebeöle sind nicht vollständig biologisch abbaubar. Daher darf Öl nicht
unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
Ausgelaufenes Öl mit Sand, Erde oder saugfähigem Material aufnehmen bzw. eindämmen.
u
Hydraulik- und Getriebeöl in einem dafür vorgesehenen Behälter sammeln und nach
u
Maßgabe der behördlichen Vorschriften entsorgen.
Das Auslaufen und das Eindringen von Öl in die Kanalisation verhindern.
u
Eindringen von Öl in die Entwässerung durch Errichten von Sperren aus Sand bzw. Erde
u
oder durch andere geeignete Absperrmaßnahmen verhindern.
Umweltverschmutzung durch ungeeignete Entsorgung von Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial enthält chemische Verbindungen, die entsprechend zu behandeln sind
Verpackungsmaterial bei einem dafür autorisierten Entsorgungsunternehmen entsorgen.
u
Nationale Vorschriften beachten.
u
Verpackungsmaterial weder verbrennen noch der häuslichen Abfallverwertung zuführen.
u
Umweltverschmutzung durch ungeeignete Entsorgung von Bestandteilen
Bei nicht sach- und fachgerechter Entsorgung drohen Umweltgefährdungen.
Entsorgung nur durch dafür autorisierte Unternehmen.
u
12.2

Maschine entsorgen

Die folgenden Punkte gelten uneingeschränkt. Je nach nationaler Gesetzgebung die daraus
resultierenden Maßnahmen festlegen und durchführen.
u
Alle Teile, Hilfs- und Betriebsstoffe aus der Maschine durch Fachpersonal entfernen.
w
u
Alle Abfallprodukte nach den örtlichen Vorschriften und Richtlinien für Recycling- oder Sondermüll
durch autorisierte Unternehmen entsorgen lassen.
144
Dabei diese sortenrein trennen.
WARNUNG!
WARNUNG!
WARNUNG!
5902900
MDS 8.2/14.2/18.2/20.2

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Mds 14.2Mds 18.2Mds 20.2

Inhaltsverzeichnis