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Eigentumsübergang
Im Falle einer Eigentumsübertragung ist in Italien der vorherige Eigentümer der He-
bebühne verpflichtet, die Nichtverfügbarkeit der Maschine mitzuteilen, indem er eine
Verbindung zum Portal des INAIL herstellt.
Der neue Besitzer muss die Registrierungsdaten der Hebebühne auf dem Portal des
INAIL abrufen, um die Maschine weiterhin den gesetzlich vorgeschriebenen regelmä-
ßigen Kontrollen zu unterziehen.
Der neue Eigentümer muss sich vom Vorbesitzer folgende Unterlagen übergeben
lassen:
- Konformitätserklärung
- Anzeige der vom ersten Eigentümer vorgenommenen Inbetriebnahme
- Ergebnis der letzten regelmäßigen Kontrolle
- Bedienungsanleitung
Jeder Eigentumswechsel der Maschine muss dem Hersteller der Maschine unver-
züglich per E-Mail an folgende Adressen mitgeteilt werden: service@airo.com und
info@airo.com
Bezeichnung der Maschine und Hersteller
Die Abbildung zeigt das Kennschild und die Position der Seriennummer der Maschine.
Das abgebildete Kennschild, das direkt an der Maschine angebracht wird, enthält alle
für die Identifizierung der Maschine und des Herstellers unerlässlichen Informationen.
A) Einstanzung der Seriennummer der Maschine
B) Maschinenmodell
C) Seriennummer der Maschine
D) Baujahr
E) Maximale Tragfähigkeit
F) Anzahl der Personen
G) Maximal zulässige Windgeschwindigkeit, bei der
mit der Maschine gearbeitet werden kann
H) Maximale manuelle Kraft
L) Europäische "CE"-Konformitätskennzeichnung
M) Gesamtgewicht der Maschine
N) Elektrische Spannung und Batteriekapazität
P) Gewicht der Batterien
Q) Maximaler Druck der Hydraulikanlage
R) Maximale installierte Leistung
S) Maximale Seitenneigung
T) Maximale Längsneigung
V) Kenndaten des Herstellers
Deutsche Sprache
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
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Gebrauch und Wartung