6.2.7
Luftstromabgleich einstellen
Wie die Einstellung des Luftstromabgleichs durchgeführt wird, ist im
„Luftstromabgleich" auf Seite 70 beschrieben.
Als zulässige Abweichung vom gesamt gemessenen Luftstrom sind 10 % einzu-
stellen, da bei dieser Einstellung frühestmöglich eine Verschmutzung der Ansauglö-
cher erkannt wird. Sollten aufgrund der Strömungsverhältnisse häufige Störungs-
meldungen des Luftstroms vorkommen, sollte zuerst die Analysezeit bis zur
Störungsauswertung erhöht werden. Als weitere Maßnahme kann die Abweichung
zum eingestellten Strömungsistwert auf 20 bzw. 40 % erhöht werden.
Abb. 35: [Reset EV]-Taste
INFORMATION
Bei Veränderung der Bestückung des Schaltschrankes muss der Luftstrom neu
abgeglichen werden.
6.2.8
Stör- und Alarmfunktion überprüfen
Das System ist jetzt bei geschlossener Tür betriebsbereit: Es leuchtet die grüne
LED und im Display wird „Status OK" angezeigt. Falls dies nicht der Fall ist, die
obere [Reset]-Taste (Abb. 36/1) betätigen. Die grüne LED blinkt dann zweimal und
noch anstehende Meldungen werden zurückgesetzt.
Abb. 36: [Reset]-Taste
INFORMATION
Zum Prüfen das System in den Revisionszustand schalten
sion" auf Seite 78. Hierdurch werden die Weitermeldungen blockiert.
6.2.8.1
Luftstrom
Durch das Abkleben von Ansauglöschern mittels rückstandslos entfernbarem Iso-
lierband wird der angesaugte Luftstrom reduziert und eine Verstopfung simuliert. Es
muss jetzt die Meldung „Störung (zu niedrig) Luftstrom" im Display angezeigt
werden. Nach Überprüfung des Luftstromes das Isolierband vom Ansaugrohr ent-
fernen. Die Meldung „Störung (zu niedrig) Luftstrom" wird automatisch zurückge-
setzt.
Betriebsanleitung / EFD III / 916002 / 11-2022 / de_DE
Montage und Installation
Nach dem Start des Luftstromabgleichs
muss die Tür des geschützten Schrankes
sofort geschlossen werden. Die Tür erst
wieder öffnen, wenn der Zähler hoch
gezählt hat und der Luftstrom angezeigt
wird. Jetzt die Abweichung zum Strö-
mungsistwert einstellen und mit der Taste
[Reset EV] (Abb. 35/1) bestätigen.
Ä Kapitel 8.10 „Revi-
Ä Kapitel 8.6
47