Sicherheit
3.6
Personalqualifikation
L
WARNUNG
Gefahr bei unzureichender Qualifikation von Personen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die Risiken beim Umgang mit dem
System nicht einschätzen. Sie setzen sich und andere Personen der Gefahr
schwerer oder tödlicher Verletzungen aus.
● Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen durchführen lassen.
Vor dem Beginn von allen Arbeiten folgende Personen identifizieren, die die notwen-
digen Kenntnisse im Umgang mit dem System besitzen:
● Einen Anlagenverantwortlichen
● Einen Betreiber oder Bevollmächtigten des Betreibers
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie
diese Arbeiten zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit beein-
flusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, sind nicht zugelassen.
Es dürfen nur Personen die Arbeiten durchführen, die folgende Voraussetzungen
erfüllen:
● Sie haben dieses Dokument mit den darin enthaltenen Sicherheits- und Warn-
hinweisen gelesen und verstanden.
● Sie sind mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfall-
verhütung vertraut.
● Sie sind in die Handhabung des Systems eingewiesen.
Die verschiedenen in diesem Dokument beschriebenen Aufgaben stellen unter-
schiedliche Anforderungen an die Qualifikation der Personen, die mit diesen Auf-
gaben betraut sind. Im Folgenden sind diese Qualifikationen benannt, auf die am
Anfang der jeweiligen Abschnitte dieses Dokuments erneut hingewiesen wird:
Errichter
Der Errichter hat nachweislich an einer Schulung durch den Hersteller teilge-
nommen, in der die notwendigen Kenntnisse und Vorgehensweisen zur sicheren
Durchführung von Errichtung, Inbetriebnahme und Service von Feuerlöschanlagen
vermittelt werden.
Anlagenverantwortlicher
Der Anlagenverantwortliche wurde nachweislich in einer Unterweisung durch den
Errichter der Anlage über die ihm übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren
bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Er ist vom Betreiber der Anlage als die Person bestimmt worden, die für die ord-
nungs- und bestimmungsgemäße Durchführung der Arbeiten und Kontrollen an der
Anlage verantwortlich ist.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig
zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausge-
bildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
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Betriebsanleitung / EFD III / 916002 / 11-2022 / de_DE