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MSA Evolution 6000 Gebrauchsanleitung Seite 8

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2 Produktgarantie
Vereinbarung zu den verkauften Waren ist, ist sie vom ursprünglichen Endbenutzer nicht durchsetzbar. MSA gibt zwar keine
Garantie auf nicht vom MSA hergestellte Komponenten oder Zubehörteile, überträgt aber alle Garantien der Hersteller der
besagten Komponenten auf den ursprünglichen Endbenutzer. DIESE GARANTIE ERSETZT ALLE
ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, IMPLIZITEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN UND IST STRENG AUF IHRE
BEDINGUNGEN BESCHRÄNKT. MSA LEHNT AUSDRÜCKLICH DIE ZUSICHERUNG ALLGEMEINER
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE ZUSICHERUNG DER ERFORDERLICHEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT
AB.
Diese ausdrückliche Garantie betrifft die Wärmebildkameras EVOLUTION 6000, EVOLUTION 6000+ und
EVOLUTION 6000X. Alle unten aufgeführten Garantiefristen gelten, falls nicht anders angegeben, ab dem Tag des Verkaufs
an den ursprünglichen Endbenutzer.
Wärmebildkamera (umfasst Kamerakern und
Kamerakomponenten)
LKW/Wand/Tischladegeräte, externe Empfänger und
Übertragungsausrüstung
Ersatzteile / Reparaturen (ohne Garantiereparaturen) 90 Tage ab dem Tag der Reparatur
Werkseitige Nachrüstungen
Erweiterter Service
MSA bietet auf Wunsch des Kunden einen erweiterten Servicevertrag für Wärmebildkameras an. Einzelheiten sind auf der
nächsten Seite dieses Handbuchs aufgeführt.
Nehmen Sie mit dem MSA Fire Service Customer Service (Feuerwehrkundenservice, 1‐ 800‐ MSA‐ 2222 in den USA) Kontakt
auf, um weitere Information zu erhalten oder Vereinbarungen zu treffen.
Nehmen Sie bei Fragen zur Verfügbarkeit außerhalb der USA mit ihrem örtlichen
Ansprechpartner von MSA Kontakt auf.
Leihkameras
MSA bietet den Kunden, wenn für nötig erachtet, ein Leihkameraprogramm an (bei längerer Reparaturzeit, Ersatz
unentbehrlicher Ausrüstung, usw.). Die Leihkamera ist nicht notwendigerweise dasselbe Modell wie die ersetzte Kamera.
Nehmen Sie mit dem MSA Fire Service Customer Service (Feuerwehrkundenservice, 1‐ 800‐ MSA‐ 2222 in den USA) Kontakt
auf, um weitere Information zu erhalten oder Vereinbarungen zu treffen.
Ausschließliche Abhilfe
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die einzige und ausschließliche Abhilfe des ursprünglichen Endbenutzers bei einem
Verstoß gegen die obige Garantie, einer unerlaubten Handlung von MSA oder sonstigen Klageansprüchen nach Wahl von
MSA in der Reparatur und/oder im Austausch eines Geräts oder Teilen davon besteht, die sich nach Prüfung durch MSA als
defekt herausstellen. Ersatzausrüstung und/oder Teile werden dem ursprünglichen Endbenutzer kostenlos zur Verfügung
gestellt, FOB am vom ursprünglichen Endbenutzer angegebenen Bestimmungsort. Wird ein fehlerhaftes Produkt von MSA
nicht erfolgreich repariert, so führt dies nicht dazu, dass die hierin vereinbarte Abhilfe ihren wesentlichen Zweck verfehlt.
Ausschluss von Folgeschäden
Der ursprüngliche Endbenutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen und stimmt zu, dass MSA unter keinen Umständen dem
ursprünglichen Endbenutzer gegenüber für wirtschaftliche, besondere, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden oder
Verluste jeglicher Art haftet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust erwarteter Gewinne oder andere Verluste,
2 Jahre
1 Jahr
90 Tage oder Restzeit der laufenden
Garantie, wobei die längere Frist gilt
Wärmebildkamera Evolution 6000
DE
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