2.2
Unterweisung- und Schulung
Als Betreiber der Atmos sind Sie verpflichtet, das Bedienungs-/Wartungspersonal über bestehende
Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften sowie über vorhandene Sicherheitseinrichtungen an und um
die Atmos zu informieren bzw. zu unterweisen. Dabei sind die verschiedenen fachlichen Qualifikatio-
nen der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Das Bedienungs-/Wartungspersonal muss die Unterweisung verstanden haben und es muss sicher-
gestellt sein, dass die Unterweisung beachtet wird.
Nur so erreichen Sie ein sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten Ihres Personals. Als Betreiber
sollten Sie sich deshalb die Teilnahme an den Unterweisungen von jedem Mitarbeiter schriftlich bestä-
tigen lassen.
2.3
Hinweispflicht
Für Ihre Sicherheit!
Bitte beachten Sie, als Betreiber der Atmos unbedingt die Angaben in der CE- Herstellererklärung,
CE-Konformitätserklärung, die Angaben in der Benutzerinformation insbesondere der Betriebs- und
Wartungsanleitung.
Restrisiko
Filteranlagen beinhalten brennbare Bauteile (Filtermaterial, Dichtungen, Kunststoffteile, etc.). Berück-
sichtigen Sie in Ihrer Arbeitsplatzevaluierung nach dem ArbeitnehmerInnen–Schutzgesetz (AschG)
das Restrisiko eines Brandfalles. Wichtig ist, dass Änderungen in der Anwendung der Absauganlage
schriftlich von uns genehmigt werden müssen.
CE – Konformität
Im Regelfall liefern wir Ihnen eine Filteranlage mit einer CE-Konformitätserklärung. Durch den Zusam-
menbau mit anderen Maschinen entsteht übergeordnet eine Anlage, für die Sie als Betreiber eine Ge-
fahrenanalyse durchführen und eine Gesamtkonformität erstellen müssen.
Hinweispflicht
Funken, Zigarettenstummel oder Ähnliches dürfen nicht in die Filteranlage gelangen.
Unsere Anlagen dürfen nur zur genannten, bestimmungsgemäßen Verwendung eingesetzt werden.
Änderungen in der Verwendung bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung in schriftlicher Form.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch der Anlage gilt als nicht bestimmungsgemäß, für hieraus ent-
stehende Schäden kann der Hersteller/Lieferant nicht haftbar gemacht werden. Das Risiko trägt der
Betreiber.
Bestimmungsgemäße Verwendung der Atmos
Die Einbringung von Stäuben bzw. Medien, welche nicht den im Kapitel 2.4 angegebenen ent-
sprechen, ist nicht zulässig. Die für die Absaugung bzw. Filtrierung vorgesehenen Medien dür-
fen in keine Staubexplosionsklasse (St-Klasse) eingeteilt werden.
Inbetriebnahme, Wartung und Service
Hinweise zur Wartung und Sicherheit sind den spezifischen Betriebsanleitungen zu entnehmen.
Die Maschine/Anlage darf nur im Stillstand (allpolige Trennung mittels Hauptschalter) und durch ent-
sprechend dafür geschultes und befugtes Personal gewartet, repariert oder in Betrieb genommen wer-
den.
Die Atmos muss mindestens 1x jährlich lt. § 32 1-4 GKV überprüft werden.
1.16
Version
Sicherheit
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