Sicherheit
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung be-
findliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Atmos tätig wer-
den!
Die Bedienungsanleitung muss ständig am Arbeitsplatz der Atmos griffbereit sein.
Für Schäden und Unfälle die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen, wird keine
Haftung übernommen.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemeinen anerkannten sicher-
heitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betriebes, der Wartung und
Instandhaltung der Atmos müssen klar festgelegt sein und eingehalten werden. Nur so sind Fehlhand-
lungen – insbesondere in Gefahrensituationen – zu vermeiden.
Der Betreiber hat das Bedien- und Wartungspersonal zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung
zu verpflichten. Dazu gehören Schutzhandschuhe (Einweghandschuhe aus Polyethylen), eine Atem-
schutzmaske insbesondere für den Filterwechsel (Feinststaubmaske mit Prüfung der Schutzstufe 3).
Stellen sich sicherheitsrelevante Änderungen am Betriebsverhalten oder Störungen an der Atmos ein,
ist diese sofort stillzusetzen und der Vorgang der zuständigen Stelle/Person zu melden!
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten, Augen-Spülflaschen etc.) in greifbarer Nähe aufbewahren!
Standort und Bedienung von Feuerlöschern bekannt geben und die Möglichkeiten der Brandmeldung
und Brandbekämpfung beachten.
Bei Inspektion, Wartung und Reparatur der Atmos und deren Sicherheitseinrichtungen unbedingt die
Hinweise für Instandhaltungsarbeiten im Kapitel 7. Instandhaltung beachten!
Bei allen Arbeiten, die
den Betrieb,
die Umrüstung oder die Einstellung der Atmos und dessen Sicherheitseinrichtungen,
die Inspektion,
die Wartung und
die Instandsetzung
betreffen, müssen die Ein- und Ausschaltvorgänge gemäß dieser Bedienungsanleitung und die Hin-
weise zur Instandhaltung beachtet werden!
Die Atmos darf nur betrieben werden, wenn alle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen, z.B. lösbare
Schutzeinrichtungen, Gehäuseverriegelungen etc., vorhanden und funktionsfähig sind!
Vor Arbeitsbeginn muss sich das Personal mit der Arbeitsumgebung der Atmos vertraut machen.
Die Atmos darf während des Betriebes niemals unbeaufsichtigt bleiben!
Mindestens einmal pro Schicht muss die Atmos auf äußerlich erkennbare Schäden geprüft werden.
Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens) sind sofort dem zuständigen Schichtleiter bzw.
dem Betriebsleiter melden!
Bei Funktionsstörungen an der Atmos ist diese sofort stillzusetzen und zu sichern. Störungen umge-
hend durch dafür ausgebildete Fachkräfte beseitigen lassen.
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