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Postalisches; Allgemeines; Ländervarianten - ELSA MicroLink 288ooTL Handbuch

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Postalisches

3.1

Allgemeines

Telefonanschluß-
dose TAE6-NF/F
Installation durch
die Post
Private Nebenstellen-
anlage
Universaladapter
F F
HINWEIS:
Richtlinien:
3.2
Ländervarianten
Wahlverzögerung in
Deutschland
MicroLink 288ooTL / MicroLink 24oooTL Handbuch © 1994 ELSA GmbH
Voraussetzung für die Datenfernübertragung im öffentlichen Fernsprech-
netz ist das Vorhandensein eines amtsberechtigten Telefonanschlusses.
Soll Ihr Modem nicht an einem bereits bestehenden Anschluß installiert
werden, muß zusätzlich ein Telefon-Hauptanschluß beantragt werden.
Ist Ihr Telefonanschluß noch nicht mit einer Mehrfachdose ausgestattet
(Telefonanschlußdose TAE6-NF/F), müssen Sie diese ebenfalls beantragen. Die
Mehrfachdose hat den Vorteil, daß Sie Ihr Telefon und Modem gemein- sam, jedoch
nicht gleichzeitig, über eine Telefonleitung betreiben können.
Ist Ihr Telefon bzw. Ihre Telefonanlage von der Post installiert worden,
müssen Sie dort die Auswechslung Ihrer Anschlußdose anfordern. Dazu be-
sorgen Sie sich bitte das Formular Telefondienstauftrag (Telefonanschluß),
das Sie bei jedem Postamt erhalten. In dem Feld Besondere Wünsche
beantragen Sie dann die Änderung der Anschlußdose in Mehrfach-TAE.
Wenn Sie das Modem an Ihrer privaten Nebenstellenanlage anschließen
wollen, beauftragen Sie bitte den Lieferanten der Nebenstellenanlage mit
der Installierung einer Modem-Anschlußdose.
Um auch unterwegs einen schnellen und problemlosen Zugang zum
Telefonnetz zu ermöglichen, bietet ELSA den postzugelassenen Universal-
adapter TAE6-U an. Dieser Adapter vereinigt sechs unterschiedliche An-
schlußtechniken ADo8, ADo5, ADo4, RJ11, StVDo und TAE6-F, so daß auch,
wenn keine spezielle Modemanschlußdose vorhanden ist, bereits der
temporäre Anschluß des Modems möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach Verbindungsabbruch seitens des
Modems bei abgehobenem Handapparat gegebenenfalls eine gebühren-
pflichtige Verbindung bestehen bleiben kann.
Dieses Gerät ist durch das „Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation"
(BZT) zugelassen.
Es erfüllt die vom „Bundesminister für Post und Telekommunikation" (BMPT)
erlassenen Zulassungsbedingungen zur Anschaltung an analoge Wählanschlüsse des
Telefonnetzes (Analoger Anschluß mit Standard-anforderungen).
Das Gerät erfüllt die Bedingungen der „Allgemeinen Anschalteerlaubnis" (AAE). Es
darf durch jedermann über die „Telekommunikations-Anschalte-Einrichtung" (TAE)
angeschaltet und in Betrieb genommen werden.
Zum Schutz des Telefonleitungsnetzes vor Überlastung schreibt die
Deutsche Bundespost Telekom in ihren Richtlinien 1 TR 2 eine Verzögerung
zwischen erfolglosen Wahlversuchen vor.
Als Wahlversuch gilt jede begonnene Aussendung einer Wahlinformation (z.B. ATD0,
ATDT0, ATD> oder ATD&). Ein Wahlvorgang gilt als erfolgloser Versuch, wenn kein
Antwortton erkannt wurde.
Es stehen zwei Varianten der Wahlverzögerung zur Verfügung, die über das Register
S31 (siehe Seite 51) ausgewählt werden können:
Postalisches
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