Nicht spülmaschinengeeignet
Nicht in Wasser oder andere Flüssigkeiten tauchen.
Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien bei der Mülltrennung: Kenn-
Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien bei der Mülltrennung: Kenn-
zeichnung mit den Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender Bedeu-
zeichnung mit den Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender Bedeu-
tung: 1–7: Kunststoffe/20–22: Papier und Pappe/80–98: Verbundstoffe
tung: 1–7: Kunststoffe/20–22: Papier und Pappe/80–98: Verbundstoffe
Der Grüne Punkt kennzeichnet Verkaufsverpackungen, die vom dualen
Sammel- und Verwertungssystem gemäß Verpackungsverordnung ent-
sorgt bzw. recycelt werden.
Verpackung umweltgerecht entsorgen (siehe Kapitel „Entsorgung")
Gerät umweltgerecht entsorgen (siehe Kapitel „Entsorgung")
2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Dieses Gerät ist ausschließlich für die Herstellung von warmem oder
kaltem Milchschaum, für die Erwärmung von Milch sowie zur Herstel-
lung von Milchmixgetränken geeignet.
Dieses Gerät ist dazu bestimmt, im Privathaushalt und ähnlichen
Haushaltsanwendungen verwendet zu werden, wie beispielsweise
− in Küchen für Mitarbeiter in Läden, Büros und anderen gewerb-
lichen Bereichen;
− in landwirtschaftlichen Anwesen;
− von Kunden in Hotels, Motels und anderen Wohneinrichtungen;
− in Frühstückspensionen.
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