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Produkt Entsorgen - SEMPRE 4-AH0822-1 Bedienungsanleitung

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Produkt entsorgen

(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten mit
Systemen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass
Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll
entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet,
Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf
diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Ab-
gabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgese-
henen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2
für Elektro- und Elektronikgeräte.
Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von min-
destens 800 m2, sofern sie dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und Elektro-
nikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer
Lagerfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer
Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m2. Generell haben Vertreiber die Pflicht,
die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglich-
keiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts
bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät
mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt
sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts
auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rück-
gabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altge-
räte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben,
ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die
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