12. Wartungspass
Um einen störungsfreien Betrieb Ihres Klimagerätes zu gewährleisten, muss das Gerät mindestens einmal
pro Jahr gewartet/gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:
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Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen von einer Fachkraft der Kälte- und Klimatechnik
durchgeführt werden.
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Reparaturen oder in Eigeninitiative durchgeführte Arbeiten führen zum Verlust der Gewährleistung.
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Bitte bewahren Sie die Belege über durchgeführte Arbeiten der Fachfirma zum Nachweis der erfolgten
Arbeiten sowie den Kaufbeleg auf. Wartungsarbeiten sind nur mit Rechnung, Stempel und Unterschrift
des Fachbetriebes gültig. Dies ist wichtig zum Erhalt Ihrer Gewährleistung.
Ausgeführte Arbeiten der Fachfirma:
Datum
Ausgeführte Arbeit
52
Firmenstempel
Unterschrift