Um einen störungsfreien Betrieb Ihres Klimagerätes zu gewährleisten, muss das Gerät mindestens einmal pro
Jahr gewartet/gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:
Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen von einem Facharbeiter der Kälte- und Klimatechnik
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durchgeführt werden.
Reparaturen oder in Eigeninitiative durchgeführte Arbeiten führen zum Verlust der Gewährleistung.
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Bitte bewahren Sie die Belege über durchgeführte Arbeiten der Fachfirma zum Nachweis der erfolgten
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Arbeiten sowie den Kaufbeleg auf. Wartungsarbeiten sind nur mit Stempel und Unterschrift des
Fachbetriebes gültig. Dies ist wichtig zum Erhalt Ihrer Gewährleistung.
Ausgeführte Arbeiten der Fachfirma:
Datum
Bedienungsanleitung
13. Wartungspass
Ausgeführte Arbeit
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Firmenstempel
Unterschrift