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Um einen störungsfreien Betrieb Ihres Klimagerätes zu gewährleisten, muss das Gerät
je nach Einsatz mindestens einmal pro Jahr gewartet/gereinigt werden. Dabei ist zu
beachten:
-
Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen von einem Facharbeiter der Kälte- und
Klimatechnik durchgeführt werden.
Reparaturen oder in Eigeninitiative durchgeführte Arbeiten führen zum Verlust der
-
Gewährleistung.
-
Bitte bewahren Sie die Belege über durchgeführte Arbeiten der Fachfirma zum Nachweis
der erfolgten Arbeiten auf. Wartungsarbeiten sind nur mit Stempel und Unterschrift des
Fachbetriebes gültig. Dies ist wichtig zum Erhalt Ihrer Gewährleistung.
Fragen hierzu beantworten wir auch gerne an unserem Servicetelefon unter : 0900 1 850
(0,49€/Min aus dem Festnetz der deutschen Telekom, Mobilfunknetze können abweichend sein)
Ausgeführte Arbeiten der Kälteanlagen-Fachfirma:
Datum
Bedienungsanleitung

13. WARTUNGSPASS

Montag – Freitag von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ausgeführte Arbeit
280
Firmenstempel
-40-
Unterschrift

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