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9. WARTUNGSPASS

Um einen störungsfreien Betrieb Ihres Klimagerätes zu gewährleisten, muss das Gerät mindestens einmal pro
Jahr gewartet/gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:
Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen von einem Facharbeiter der Kälte- und Klimatechnik
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durchgeführt werden.
-
Reparaturen oder in Eigeninitiative durchgeführte Arbeiten führen zum Verlust der Gewährleistung.
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Bitte bewahren Sie die Belege über durchgeführte Arbeiten der Fachfirma zum Nachweis der erfolgten
Arbeiten auf. Wartungsarbeiten sind nur mit Stempel und Unterschrift des Fachbetriebes gültig. Dies
ist wichtig zum Erhalt Ihrer Gewährleistung.
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Fragen hierzu beantworten wir Ihnen auch gerne unter unserer Hotline:
0 90 01/85 02 80 (0,49€ / Mi n ) Mo . –Fr. 8:00 Uhr –17:00 Uhr
Ausgeführte Arbeiten der Fachfirma:
Datum
Ausgeführte Arbeit
Firmenstempel
Unterschrift

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