Sicherheitsprüfung
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Messtechnische Kontrolle
Für das Gerät clTrac ist in Deutschland weder eine Sicherheitstechnische Kontrolle
(STK) noch eine Messtechnische Kontrolle (MTK) erforderlich.
In Deutschland gelten u. a. die MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung)
sowie die DGUV V3 (Unfallverhütungsvorschrift – Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel) in ihren jeweils aktuellen Fassungen.
Hinweis:
Diese Anforderungen gelten für den Betrieb des Gerätes in Deutschland. In Ihrem
Land können abweichende Vorschriften gelten.
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