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Sicherheitstechnische Kontrolle
Messtechnische Kontrolle
Für das Gerät ThermoTK ist in Deutschland weder die Durchführung einer
Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) noch einer Messtechnischen Kontrolle
(MTK) erforderlich.
In Deutschland gelten unter anderem die MPBetreibV (Medizinprodukte-
Betreiberverordnung) sowie die DGUV V3 (Unfallverhütungsvorschrift –
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Diese sind beim Betreiben des Produktes zu beachten.
Hinweis:
Diese Vorgaben gelten für das Betreiben des Geräts in Deutschland.
Beachten Sie ggf. abweichende nationale Vorschriften Ihres Landes.
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