B1650121_de | Bedienungsanleitung PE1e Pellet
Zusätzliche Anforderungen für die Schweiz
Das Füll- und Ergänzungswasser muss demineralisiert (vollentsalzt) werden
▪ Das Wasser enthält keine Inhaltsstoffe mehr, die ausfällen und sich im System ablagern
können
▪ Das Wasser wird dadurch elektrisch nicht leitend, wodurch Korrosion verhindert wird
▪ Es werden ebenfalls alle Neutralsalze wie Chlorid, Sulfat und Nitrat entfernt, welche unter
bestimmten Bedingungen korrodierende Materialien angreifen
Geht ein Teil des Systemwassers verloren, z.B. durch Reparaturen, so ist das
Ergänzungswasser ebenfalls zu demineralisieren. Eine Enthärtung des Wassers reicht nicht
aus. Vor Befüllung von Anlagen ist eine fachgerechte Reinigung und Spülung des
Heizsystems erforderlich.
Kontrolle:
▪ Nach acht Wochen muss der pH-Wert des Wassers zwischen 8,2 und 10,0 liegen. Kommt
das Heizungswasser mit Aluminium in Berührung, ist ein pH-Wert von 8,0 bis 8,5
einzuhalten
▪ Jährlich, wobei Werte durch Eigentümer protokolliert werden müssen
Hinweise zum Betrieb einer Heizungsanlage | 3
17