1.3
Spezielle Sicherheitshinweise
1.4
Verantwortlichkeiten
7698982 - v.04 - 09052020
Wichtig:
Veränderungen am Heizkessel bedürfen der
schriftlichen Genehmigung von Remeha.
1.3.1
Ergänzende Anweisungen
Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen und
Richtlinien müssen auch die ergänzenden Leitlinien in
dieser Anleitung befolgt und erfüllt werden. Ergänzende
und darauf folgende Vorschriften und Richtlinien, die
zur Zeit der Installation gültig sind, sind auf alle
Vorschriften und Richtlinien anzuwenden, die in dieser
Anleitung spezifiziert sind.
1.4.1
Pflichten des Herstellers
Unsere Produkte werden in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der geltenden Richtlinien gefertigt.
Daher werden sie mit der
sämtlichen erforderlichen Dokumenten ausgeliefert. Im
Interesse der Qualität unserer Produkte streben wir
beständig danach, sie zu verbessern. Daher behalten
wir uns das Recht vor, die in diesem Dokument
enthaltenen Spezifikationen zu ändern.
Wir können in folgenden Fällen als Hersteller nicht
haftbar gemacht werden:
Nichtbeachten der Installations- und
Wartungsanweisungen für das Gerät.
Nichtbeachten der Bedienungsanweisungen für das
Gerät.
Keine oder unzureichende Wartung des Gerätes.
1.4.2
Pflichten des Fachhandwerkers
Der Fachhandwerker ist verantwortlich für die
Installation und die erstmalige Inbetriebnahme des
Gerätes. Der Fachhandwerker hat folgende
Anweisungen zu befolgen:
Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten
Anleitungen lesen und befolgen.
Das Gerät gemäß den geltenden Normen und
gesetzlichen Vorschriften installieren.
Die erste Inbetriebnahme sowie alle erforderlichen
Kontrollen durchführen.
1 Sicherheit
Kennzeichnung und
11