2.2 MINDEST-BRANDSCHUTZ-ANFORDERUNGEN
6
Heizraum
Boden aus Beton, roh oder gefliest. Alle Materialien für Boden,
Wände und Decke sind brandbeständig in F60 / REI60
auszuführen. Die Heizraumtür ist als Brandschutztür T30 / EI
C, in Fluchtrichtung öffnend, selbsttätig schließend und
absperrbar auszuführen. Verbindungstüren zum Brennstofflager
sind ebenfalls als Brandschutztüren T30 / EI
schließend
Verbindung zu Räumen, in denen brennbare Gase oder
Flüssigkeiten
und
absperrbar,
auszuführen.
gelagert werden.
(Garage)
BK-02
30-
2
30-C, selbsttätig
2
Keine
direkte