2.2 MINDEST-BRANDSCHUTZ-ANFORDERUNGEN
6
Heizraum
Boden aus Beton, roh oder gefliest. Alle Materialien für Boden,
Wände und Decke sind brandbeständig in F60 / REI60
auszuführen. Die Heizraumtür ist als Brandschutztür T30 /
EI
30-C, in Fluchtrichtung öffnend, selbsttätig schließend und
2
absperrbar
Brennstofflager sind ebenfalls als Brandschutztüren T30 /
EI
30-C, selbsttätig schließend und absperrbar, auszuführen.
2
Keine direkte Verbindung zu Räumen, in denen brennbare
Gase oder Flüssigkeiten
auszuführen.
Verbindungstüren
gelagert werden.
(Garage)
BMK-02
zum