GARANTIE
Außerhalb des Landes, in dem das Produkt gekauft wurde:
Wenn Sie gegenwärtig außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Sie Ihr Produkt
gekauft haben, sollten Sie Ihr Produkt zu einem POLARIS-Vertragshändler bringen. Bitte
legen Sie dem Händler einen Identitätsnachweis mit Foto als Beleg Ihres Wohnsitzes in
dem Land vor, in dem der Vertragshändler, der Ihnen das Fahrzeug verkauft hat, ansässig
ist. Nach Vorlage des Wohnsitz-Nachweises ist der Vertragshändler berechtigt, die
Garantiereparatur durchzuführen.
Nach einem Umzug:
Bevor Sie in ein anderes Land umziehen, nehmen Sie bitte mit dem POLARIS-
Kundendienst sowie dem Zollamt des Ziellandes Kontakt auf. Die Importvorschriften sind
von Land zu Land sehr verschieden. Um die Garantieansprüche nicht zu verlieren, ist es
unter Umständen nötig, POLARIS einen Nachweis des Umzugs vorzulegen.
Möglicherweise müssen bei POLARIS zusätzliche Unterlagen angefordert werden, die es
dem Eigentümer ermöglichen, das Produkt in dem neuen Land anzumelden. Bitte lassen
Sie Ihr Produkt unmittelbar nach Ihrem Umzug im neuen Land bei einem ansässigen
POLARIS-Händler erneut zur Garantie anmelden, um Ihre Garantieansprüche nicht zu
verlieren und die weitere Zusendung von Informationen und Hinweise für Ihr Fahrzeug
sicherzustellen.
Von privaten Verkäufern gekaufte Fahrzeuge:
Für ein POLARIS-Fahrzeug, das Sie von einer Privatperson gekauft haben, um es
außerhalb des Landes, in dem es ursprünglich gekauft worden war, zu besitzen und zu
nutzen, besteht keine Garantiedeckung. Dennoch muss der Eigentümer das Produkt unter
seinem Namen und seiner Anschrift bei einem POLARIS-Händler im Land des Wohnsitzes
registrieren lassen, damit er weiterhin Sicherheitsinformationen und -mitteilungen für das
Produkt erhält.
EXPORTIERTE PRODUKTE
SOWEIT KEINE ANDERS LAUTENDEN GESETZESVORSCHRIFTEN EXISTIEREN,
BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF GARANTIELEISTUNGEN UND TECHNISCHE
MITTEILUNGEN FÜR DIESES PRODUKT, WENN DAS FAHRZEUG AUSSERHALB DES
LANDES VERKAUFT WIRD, IN DEM SICH DIE VERTRAGSNIEDERLASSUNG DES
HÄNDLERS BEFINDET. Diese Vorschrift gilt nicht für Produkte, für die POLARIS eine
Exportgenehmigung erteilt hat. Händlern ist die Erteilung von Exportgenehmigungen
untersagt. Um festzustellen, ob für dieses Produkt Anspruch auf Garantieleistungen oder
Reparaturen besteht, sollte ein Vertragshändler kontaktiert werden. Diese Regel gilt nicht
für Produkte, die für Behördenvertreter oder Angehörige des Militärs im Auslandseinsatz
außerhalb des Landes der Vertragsniederlassung ihres Händlers registriert sind. Diese
Regel gilt nicht für Sicherheitsmitteilungen.
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