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Garantiebestimmungen; Garantieerklärung; Garantiedauer; Beginn Der Garantiefrist - Sym MAXSYM TL47W1-EU Bedienungsanleitung

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Garantiebestimmungen

Garantieerklärung
Die Sanyang Deutschland GmbH, Opelstraße
13, 64546 Mörfelden-Walldorf (im folgenden
SYM genannt) garantiert dem Erstkäufer bei
festgestellten Material- oder Herstellungsfehlern
an dem fabrikneuen Produkt, die kostenlose Feh-
lerbeseitigung, gemäß diesen Garantiebestim-
mungen innerhalb der vereinbarten Garantiezeit
von 5 Jahren und einer Begrenzung von 100.000
Kilometern für diesen Zeitraum.
Bei Weiterveräußerung des Produkts innerhalb
der Garantiezeit, bleiben die folgenden Be-
stimmungen im gleichen Umfang bestehen und
können auch nach Eigentümerwechsel, der im
Garantieheft schriftlich zu dokumentieren ist,
geltend gemacht werden.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarun-
gen bezüglich dieser Garantiebestimmungen
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung der Sanyang Deutschland GmbH.

Garantiedauer

Diese beträgt fünf Jahre für straßenzugelassene
Motorroller und Motorräder ab 300 ccm.

Beginn der Garantiefrist

Diese beginnt entweder mit dem Tag der Erstzu-
lassung oder, falls die Zulassung nicht zeitgleich
erfolgt, mit dem Tag der Auslieferung an den
Endverbraucher.

Erhalt der Garantie

Hierfür ist die Einhaltung der nachstehenden
Wartungs-, Inspektions-, Gebrauchs- und
Pflegehinweise, vergleiche Punkt B. sowie der
hier unten unter Ziffer IV. benannten Voraus-
setzungen und die Vermeidung der hier unten
unter Ziffer V. angeführten Umstände, die zum
Ausschluss von Garantieleistungen führen, un-
abdingbar.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie zum Erhalt
der Garantie für den schriftlichen Nachweis der
vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen
verantwortlich sind. Die Intervalle können Sie der
Bedienungsanleitung entnehmen.
Geltendmachung, weitere Vorausset-
zungen und Umfang der Garantie
Garantieansprüche sind nach Erkenntnis eines
Mangels unverzüglich und stets vor Ablauf der
Garantiezeit bei einem SYM-Vertragshändler in
Deutschland anzuzeigen. Garantie wird geleistet,
wenn dieser einen Material- oder Herstellungs-
fehler als Schadensursache feststellt und folgen-
de weiteren Voraussetzungen vorliegen:
Das Produkt muss von einem SYM-Vertrags-
händler nach den Vorgaben des Herstellers
ausgeliefert worden sein.
Die ordnungsgemäße Auslieferung und der
einwandfreie Zustand des Kaufgegenstands
ist durch Unterschrift und Firmenstempel des
SYM-Vertragshändlers sowie seitens des Fahr-
zeug-Eigentümers mit dessen Unterschrift bei
der erfolgten Übergabe auf der Innenseite im
Garantie- und Serviceheft zu bestätigen. Die
Registrierung des Garantiebeginns muss durch
eine unverzügliche Meldung des SYM-Vertrags-
händlers an die SYM erfolgt sein.
Vorgeschriebene und bereits erfolgte Wartungs-
arbeiten müssen nach den Herstellervorgaben,
unter Verwendung von SYM Original Ersatz- und
Zubehörteilen von einem SYM-Vertragshändler
durchgeführt worden sein und sind mit dem ent-
sprechenden Eintrag im Garantie- und Service-
heft nachzuweisen.
Das Fahrzeug muss sich im Serienzustand befin-
den und darf nicht nachträglich verändert worden
oder mit Zubehör- und Ersatzteilen, die nicht von
SYM freigegeben wurden, ausgestattet sein.
Garantieleistungen erfolgen nach den techni-
schen Erfordernissen und nach Absprache mit
SYM durch Neuersatz, unter Verwendung von
SYM Original Ersatz- und Zubehörteilen, Über-
holungen oder Instandsetzungen fehlerhafter
Bauteile sowie der Übernahme der Lohnkosten.
Bestehen Zweifel am Vorhandensein eines Man-
gels oder sollte eine Sicht- oder Materialprüfung
notwendig sein, so ist SYM berechtigt, die be-
mängelten Teile anzufordern oder den von SYM
bestellten Sachverständigen mit der Überprüfung
des Fehlers zu beauftragen. Aufgrund eines Ga-
rantiefalls ersetzte Teile werden – nach Anerken-
nung des Anspruchs – Eigentum von SYM.
Eine weitere Garantieverpflichtung für kosten-
frei ersetzte Teile oder kostenfrei durchgeführte
Garantieleistungen besteht nicht. Für Bauteile,
die innerhalb der Garantiezeit erneuert wurden,
endet die Garantie mit Ablauf der vereinbarten
Garantiefrist für das Fahrzeug.
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