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Haftung (Ergänzt Sich Mit Pkt. Warnung); Produktspezifische Sicherheitshinweise - A.HABERKORN ARAX Gebrauchsanleitung Und Prüfbuch

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von Einsatzbedingungen, Sorgfalt bei Pflege, Lagerung und kann daher nicht allgemeingültig definiert werden. Aus Chemiefasern
(z.B.: Polyamid, Polyester, Aramid,) hergestellte Produkte unterliegen auch ohne Benutzung einer gewissen Alterung, die
insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen Umwelteinflüssen abhängig ist.
Maximale Lebensdauer 12 Jahre
Die maximale Lebensdauer der A.HABERKORN Kunststoff- und Textilprodukte beträgt bei optimaler Lagerung und ohne
Benutzung 12 Jahre ab dem Herstellungsdatum.
Maximale Gebrauchsdauer 10 Jahre
Die maximale Gebrauchsdauer bei gelegentlicher, sachgerechter Benutzung ohne erkennbaren Verschleiß und bei optimaler
Lagerung beträgt 10 Jahre ab dem Datum der ersten Benutzung.
Lagerdauer 2 Jahre
Die Lagerdauer vor der ersten Benützung ohne Reduzierung der maximalen Gebrauchsdauer beträgt 2 Jahre ab
Herstellungsdatum.
ACHTUNG: Bei der Einhaltung aller Hinweise zur sicheren Umgangsweise, UV-Licht geschützter Lagerung und
UV-Licht geschütztem Transport können folgende unverbindliche Angaben über die Lebensdauer empfohlen
werden:
Intensive alltägliche Benutzung
Regelmäßige ganzjährige Benutzung
Regelmäßige saisonale Benutzung
Gelegentliche Benutzung (einmal monatlich)
Sporadische Benutzung
Haltegurte, Auffanggurt, Arbeitssitzgurte:
Bei normalem Gebrauch und bei Einhaltung der Verwendungsvorschriften dieser Gebrauchsanleitung beträgt die realistische
Verwendungsdauer 6 bis 8 Jahre. Basis: BGR 198 – Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit (BG-Regeln) / DE.
Metallbeschläge wie Schnallen, Karabiner, etc. ...:
Für Metallbeschläge ist die Lebensdauer grundsätzlich unbegrenzt, jedoch müssen Metallbeschläge gleichfalls einer Periodischen
Überprüfung unterzogen werden, welche sich auf Beschädigung, Verformung, Abnützung und Funktion erstreckt.
Beim Einsatz von unterschiedlichen Materialien an einem Produkt richtet sich die Verwendungsdauer nach den empfindlicheren
Materialien.
Extreme Einsatzbedingungen können die Aussonderung eines Produkts nach einer einmaligen Anwendung erforderlich machen
(Art und Intensität der Benutzung, Anwendungsbereich, aggressive Umgebungen, scharfe Kanten, extreme Temperaturen,
Chemikalien usw.).
Ist eine Verfärbung am Produkt zu erkennen so ist das Produkt auszuscheiden:
Im Besonderen an der Vernähung („gelber Aramid-Nähzwirn"), wenn diese bräunlich wird ist von einer hohen UV-
Belastung oder einer starken Hitzeeinwirkung auszugehen.
Dekontamination:
Wurden Teile beim Einsatz kontaminiert so ist das Produkt auszuscheiden.
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte
(Risse, Einschnitte oder sonstige ersichtliche Beschädigungen)
bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
nach Ablauf der Verwendungsdauer
wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen, der Normen und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt (Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
Siehe auch unter Punkt: 2) Bestimmungen für den Gerätehalter
Ergab die Sichtprüfung durch den Anwender, Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA
abgelaufen, so ist diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit
Sicherheit ausgeschlossen werden kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer.
Die Entscheidung über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der
vorgeschriebenen periodischen Überprüfung.
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Haftung (Ergänzt sich mit Pkt. Warnung)
Weder die A.A.HABERKORN & Co GmbH noch seine Vertriebspartner übernehmen die Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit
dem vorliegenden Produkt und die daraus resultierenden Personen- und/oder Sachschäden, insbesondere bei Missbrauch
und/oder Falschanwendungen. Die Verantwortung und das zu tragende Risiko tragen in allen Fällen die Benutzer.
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Produktspezifische Sicherheitshinweise

Alle A.HABERKORN Produkte dürfen nur mit CE-gekennzeichneten Bestandteilen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen
Absturz kombiniert werden.
Dieses Produkt ist aus Aramidgarne hergestellt.
6
– weniger als 1 Jahr
– 1 Jahr bis 2 Jahre
– 2 bis 3 Jahre
– 3 bis 4 Jahre
– 4 bis 6 Jahre

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